Es ist die Errichtung eines 7-geschossigen (UG - 5.OG) Bürogebäudes mit ca. 10.270 qm BGF, davon ca. 1.700 qm unterirdisch, in Massivbauweise, geplant. Die Fassade als Verblendklinkerfassade Lochfenstern und PR-Fassaden, das Dach als Steildach. Das Gebäude ist L-förmig angelegt mit Anbindungen an bestehende Gebäude vom EG bis 2. bzw. 4. OG über kleinere Verbindungsbaukörper.
Das Fachlos "Baureinigung" beinhaltet sämtliche Leistungen, der Bauzwischen- und Endreinigung des Gebäudes, einschl. einer ersten Unterhaltsreinigung unmittelbar vor Übergabe an den Nutzer.- Bauzwischenreinigung ca. 2,3 x 8.600 m2 Grundrissfläche- Bauschlussreinigung ca. 8.600 m2 Grundrissfläche - Erst-Unterhaltsreinigung ca. 1,3 x 8.600 m2- Schuttentsorgung ca. 340m3
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
keine
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,- ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
gemäß §§ 123,124 GWB
EU Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
EU VgV Durchschnittl. jährl. Belegschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
EU VgV Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Nachweis nach Maßga-be der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Bei Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)
EU VgV Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben:- Auftragsjahr und -umfang, - AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, - Jährlicher Auftragswert. Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k EU BMWK_08.04.22