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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Waschraumhygieneartikeln und Haushaltsve...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreis Segeberg - Der Landrat
Hamburger Straße 30
23795
Bad Segeberg
Deutschland
vergabestelle@segeberg.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTQQLCHKW

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTQQLCHKW/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Rahmenvereinbarung über Lieferleistungen

Umfang der Leistung
Der Kreis Segeberg - der Landrat - beabsichtigt als Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Waschraumhygieneartikeln und Haushaltsverbrauchsmitteln an Dienststellen der Kreisverwaltung und Bereitstellung und Betreuung einer Internetbestellplattform mit aussagekräftigen Artikelbilder/-fotos für Abwicklung der Einzelabrufe.

Haupterfüllungsort

Kreis Segeberg - Der Landrat
Hamburger Straße 30
23795
Bad Segeberg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 18 Monaten abgeschlossen werden.

Laufzeit bzw. Dauer

01.07.2026
31.12.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.07.2026
31.12.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden. Dies erfolgt durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister.

Vorzulegende Nachweise:
Auszug Berufs- und Handelsregister; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten drei Jahren; erfolgt die Bewerbung für mehrere Lose, können die gleichen Referenzen angegeben werden. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.

Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Mit dem Angebot

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Eigenerkärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.05.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

11.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

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