Es ist die Errichtung eines 7-geschossigen (UG - 5.OG) Bürogebäudes mit ca. 10.270 qm BGF, davon ca. 1.700 qm unterirdisch, in Massivbauweise, geplant. Die Fassade als Verblendklinkerfassade Lochfenstern und PR-Fassaden, das Dach als Steildach. Das Gebäude ist L-förmig angelegt mit Anbindungen an bestehende Gebäude vom EG bis 2. bzw. 4. OG über kleinere Verbindungsbaukörper.
Das Fachlos "Trockenbauarbeiten" beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur Errichtung der inneren, nichttragenden Raumstruktur und Konstruktionsbekleidung (Trockenbauwände, Abhangdecken, Leitungsverkleidungen, Dachbekleidungen) auch mit Brand- und Schallschutzanforderungen, erforderlich werden, insbesondere folgende Leistungen: - Rückbau und Entsorgung vorh. einseitiger Gipsbeplankungen ca. 2.700 m2,- Rückbau und Entsorgung vorh. Metallunterkonstruktionen ca. 4.600 m2,- Trennwände ca. 4750 m2; Schachtwände und Vorsatzschalen ca. 1.100 m2; - GK-Abhangdecken ca. 2.100 m2; Metalldecken ca. 440 m2;- Dachbekleidungen in verschiedenen Neigungen ca. 1.750 m2;
Die Ausführungen des bisherigen Trockenbau-Unternehmers sind unterbrochen und beendet worden. Die bisher in Teilen erbrachten Leistungen (Unterkonstruktionen und einseitige Beplankungen im System Siniat) sollen wieder zurückgebaut und komplett neu errichtet werden. Dieses Fachlos ist eine Wiederholungsausschreibung und enthält auch notwendige Rückbauarbeiten und Erschwernisse.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Keine
Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
gemäß § 6e EU VOB/A
EU VOB Durchschnittl. jährl Belegschaft gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Angabe der Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
EU VOB Eintragung Handelsregister gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:Nachweis der Eintragung in das Handelsregister durch einen aktuellen Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate bis zum Datum der Angebotsfrist des Vergabeverfahrens
EU VOB Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. IHK gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:Nachweis der Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
EU VOB Referenzen gem. VVB 124 für 5 Jahre (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:Drei Referenznachweise der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
keine