Betriebsführung für ein Parkhaus der Kreisverwaltung Segeberg
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.09.2025
25.09.2025 12:00 Uhr
25.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Segeberg - Der Landrat
010600000
Hamburger Straße 30
23795
Bad Segeberg
Deutschland
DEF0D
FD 11.60
felix.krause@segeberg.de
+49 4551 951 9149

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Kreis Segeberg - Der Landrat
010600000
Hamburger Straße 30
23795
Bad Segeberg
Deutschland
DEF0D
FD 11.60
felix.krause@segeberg.de
+49 4551 951 9149

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 431988-4542
+49 431988-4702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63712400-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Parkhaus wird nicht ausschließlich als Mitarbeiterparkhaus des AG verwendet, sondern soll auch externen Nutzern - gegen Entgelt - für Parkzwecke angeboten werden.
Über den Betrieb und die Bewirtschaftung (Betriebsführung) der Anlage soll ein Vertrag mit einem Dienstleister geschlossen werden.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine geeignete Fachfirma (Auftragnehmer = AN) zu gewinnen, die das Parkhaus an 7 Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag in Vor-Ort-Betrieb, Fernüberwachungsbetrieb und Bereitschaftsdienst betreibt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zu den Hauptaufgaben zählen insbesondere:
- Management und die Aufsicht über den Betrieb des Parkhauses
- Sicherstellung, dass jederzeit die vom Kreis Segeberg vorgegebenen Parktarife von Dritten verlangt werden
- Sicherstellung, dass in die Anlage nach Maßgabe der Hausordnung ein- und ausgefahren werden kann
- Umsetzung von Tarifanpassungen oder -änderungen
- treuhänderische Leerung und Verwahrung der Einnahmen aus dem Kas-senautomat
- Unterbrechungsfreie/r Betrieb/Unterhaltung eines Notdienstes an 24 Stun-den pro Tag, an 7 Tagen die Woche und 365 Tagen im Jahr (bzw. 366 Ta-gen in Schaltjahren)
- Die Beseitigung von normalen Störungen ohne akute Gefahr für Personen oder erhebliche Sachschäden innerhalb eines angemessenen Zeitraums, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden
- Die Reinigung der gesamten Anlage , einschließlich Fassadenreinigung

Der gesamte Leistungsumfang ist der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2025
31.12.2026

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres bis zu dreimal um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt längstens bis zum 31.12.2029.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Waldemar-von-Mohl-Straße 6
23795
Bad Segeberg
Deutschland
DEF0D

Anschrift des Parkhauses

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Durch den Auftragnehmer ist die regelmäßige und ordnungsgemäße Entsorgung des bei Reinigungs- und Pflegearbeiten anfallenden Abfalls sicherzustellen.

Für alle Reinigungsleistungen ist der Einsatz von umweltfreundlichen und möglichst biologisch abbaubaren Mitteln zu bevorzugen (Blauer Engel oder vergleichbare Zertifizierung). Der AN hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Mittel weder die Bausubstanz noch die Umwelt negativ beeinträchtigen. Gefährliche oder besonders umweltschädliche Stoffe sind unzulässig, es sei denn, eine Verwendung ist im Einzelfall zwingend notwendig und wird vom AG vorab genehmigt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTFH5BB1Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, können gemäß §56 VgV nachgefordert werden. Die Nachforderung erfolgt unter Fristsetzung (i.d.R. 3 Kalendertage). Änderungen an den verbindlichen Angebotsteilen (z.B. Preisblatt, Betriebskonzept) sind nicht zulässig. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Entscheidung über die Nachforderung liegt im Ermessen der Vergabestelle.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen über vergleichbare Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenznachweis über vergleichbare Betriebsführungsleistungen aus den letzten drei Jahren, mit Angabe von Leistungsinhalt, Auftraggeber und Leistungszeitraum.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung oder eine verbindliche Deckungszusage mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestdeckungssummen.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle

Projektkoordination und Betriebsführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Benennung der hauptverantwortlichen Ansprechperson für die Betriebsführung (inkl. Kontaktdaten) sowie der Stellvertretung.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

24/7-Notruf- und Serviceleitstelle (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über den Betrieb oder eine verbindliche gesicherte Nutzung einer 24/7-Notruf- und Serviceleitstelle für die Aufschaltung der technischen Systeme.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes Jahr gesondert ausgewiesen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Durchschnittl. jährl. Belegschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Bei Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)

Finanzierung

Die Vergütung erfolgt monatlich auf Grundlage der erbrachten Leistungen gemäß Angebotspreis. Die Zahlung erfolgt nach Eingang einer prüffähigen Rechnung gemäß § 17 der VOL/B.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k EU BMWK_08.04.22 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung