Errichtung eines 7-geschossigen (UG - 5.OG) Bürogebäudes mit ca. 10.270 qm BGF, davon ca. 1.700 qm unterirdisch, in Massivbauweise, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen, das Dach als Steildach. Das Gebäude ist L-förmig angelegt mit Anbindungen an bestehenden Gebäude vom EG bis 1. bzw. 4. OG über kleinere Verbindungsbaukörper. Im UG befinden sich im Teilbereich ebenfalls Büroräume mit einem vorgelagerten Tiefhof gefasst mit verblendeter Spundwand. Im Außenbereich entsteht eine PKW-Stellplatzanlage mit 27 Stellplätzen, sowie Wegeflächen (ca. 4.100 qm) und Grünflächen (3.900 qm).
Das Fachlos Daten- und Kommunikationstechnik beinhaltet sämtliche Lieferungen und Leistungen für die Fernmeldetechnischen Anlagen. Enthalten sind folgende Leistungen:
Such- und Signalanlagen Beh. WC Notrufanlagenmit Aufschaltung an zentraler Stelle.
Video- Türsprech- und Klingelanlagen als Säulen in den Außenanlagen an vier Gebäudezugängen als IP- Türstationen mit Anbindung an VOIP- Telefonanlagen. Die Türstationen arbeiten ausschließlich mit dem SIP-Protokoll und sind PoE-fähig.
Brandwarnanlage mit o2T Multisensormelder, akustische und optische Alarmierung. Überwachung der Flucht- und Rettungswege und Technikräume. Der Übergang zum Bestand Kreistagsgebäude (KT) erfolgt über die Brandmeldeanlage im KT.
Zugangsbereiche und Technikräume werden mit einem Zutrittssystem online ausgestattet. Hierfür werden Kartenleser vorgesehen. Büroräume und Nebenräume erhalten Digital- Drückereinheiten bzw. Digitalzylinder. Auslegung der Anlage für ca. 600 Mitarbeiter.
Das Bürogebäude erhält eine Datentechnik mit ca. 29 Stück Datenverteilerschränken mit ca. 42 HE, Verbindungen mit LWL Kabel Singlemode und ca. 1.800 Datenanschlussdosen mit CAT 7 Kabel als Doppel- oder Einfachanschlussdosen.Kabel- und Leitungsführungen über vom Fachgewerk Elektro erstellte Kabelrinnentrassen und Sammelhalter, estrichüberdeckten Unterflurkanalsystem mit ca.1.300m Bodenkanal und ca. 500 Stück Bodentanks.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Das Fachlos enthält Wartungsleistung für Teile der ausgeführten Leistung für den Gewährleistungszeitraum von 4 Jahren mit gesonderter Beauftragung nach Abnahme der Bauleistung.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
keine
Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten die ebenso die Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A.
EU Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
EU VOB Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. IHK gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:Nachweis der Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
EU VOB Referenzen gem. VVB 124 für 5 Jahre (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:Drei Referenznachweise der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k EU BMWK_08.04.22 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)