Netzleittechnik für Eisenbahnfahrleitung
Die EVS ist ein privates Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Sitz in Stolberg i. Rheinland. Die EVS betreibt ein Streckennetz eingleisiger Nebenbahnen nach EBO in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren. Das Netz der von der euregiobahn befahren EVS Strecken wird elektrifiziert. Für die Masttrennschalter der Oberleitungsanlagen sind Ortssteuereinrichtungen (OSE) zu errichten. OSE und Schaltanlagen sind durch ein Fernwirksystem (FW) in ein Leitsystem (ZES) einzubinden. OSE, FW und die ZES sowie die notwendigen Telekommunikationseinrichtungen gehören zu den Lieferungen und Leistungen. Weiterhin sind Koordinierungsleistungen zur Abstimmung der Schnittstellen zu erbringen.
Die Zentrale befindet sich in Stolberg im Hbf. Die Unterstationen befinden sich an den EVS Strecken.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Umstellung der Bahnstrecke von Diesel auf elektrische Traktion.
Innovatives Kurzschlusserfassungssystem
Mindestlohnvorschriften sind einzuhalten
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber fordert Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung Umsatz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit: Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre- Haftpflichtversicherung ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Beruf- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
Die Mindestvertragssummen / Deckungssummen betragen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils pauschal 5 Mio. EUR, pro Kalenderjahr / Versicherungsjahr jeweils 2-fach maximiert.- Mindestlohngesetz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Keine Ausschlussgründe nach MiLoG- Nachweis keine Insolvenz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvernzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
Einzureichende Unterlagen:- Umsetzung EU-Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): AN gehört nicht zu russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Einzureichende Unterlagen:- Anmeldung BG ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass das Unternehmen bei der BG angemeldet ist- Eintragung Handelsregister ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung- Gewerbezentralregisterauszug ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen)- Nachweis Zahlung von Steuern und Abgaben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung geleistet wurden- Nachweis Zuverlässigkeit ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung Referenzen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): über technische und berufliche Leistungsfähigkeit: drei Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers- Zahl der Arbeitskräfte ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
siehe VOB/B, BVB
entfällt