Rahmenvereinbarung zum Leasing von Fahrrädern durch die Beschäftigten und die Dienststellen der Hansestadt Lübeck
Die Hansestadt Lübeck und ihre Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (zusammen im Folgenden: HL) streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmer kann der jeweilige Arbeitgeber des Mitarbeitenden, also die HL oder der entsprechende Eigenbetrieb bzw. die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, sein. Er schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien vier Monate vor Ablauf des Vertragsendes schriftlich widerspricht.
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Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Leistungen und auch der Zulieferung und Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten umweltfreundliche und fair hergestellte Produkte und Verfahren bevorzugt einzusetzen. Die zu liefernden Erzeugnisse müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.Verpackungsstoffe sind im Auftragsfalle auf Verlangen der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Auf die Antragsfristen gemäß § 160 Absatz 3 sowie § 135 Abs. 2 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" für dieses Vergabeverfahren. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig im Projektraum informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über dieses Portal.
Angebote können ausschließlich über das sogenannte Bietertool der Vergabeplattform DTVP im Projektraum eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet.Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt.
Wir bitten Sie, dem Angebot möglichst alle geforderten Unterlagen beizufügen.