Beförderungsleistungen für behinderteSchüler:innen zu den zu den allgemein- und berufsbildenden Schulen in Trägerschaft derHansestadt Lübeck
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag um zwei weitere Schuljahre (bis Ende Schuljahr2031/2032) zu verlängern.
Die Einsatzorte verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Anteil der eingesetzten Fahrzeuge mit E oder Hybridantrieb
Am 15. Juni 2021 trat das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vom 9. Juni 2021(SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderungsauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) in Kraft.Als öffentliche Auftraggeberin nach GWB in Verbindung mit § 2 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG istdanach eine Quote zur Beschaffung von als "sauber" definierten Straßenfahrzeugen für diePersonenbeförderung der Klassen M1 und M2 vorzusehen.
Auf die Antragsfristen gemäß § 160 Absatz 3 sowie § 135 Abs. 2 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" für dieses Vergabeverfahren. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig im Projektraum informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über dieses Portal.
Angebote können ausschließlich über das sogenannte Bietertool der Vergabeplattform DTVP im Projektraum eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet.Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt.
Wir bitten Sie, dem Angebot möglichst alle geforderten Unterlagen beizufügen.