Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Sanierung/den Ausbau der Wittestraße in Leipzig mit Herstellungskosten von derzeit ca. 1,8 Mio. EUR. netto.
Gegenstand der geplanten Beauftragung für das Projekt sind entsprechend Vertragsentwurf die folgenden Leistungen:- Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021, LPH 1-9- Objektplanung Ingenieurbauwerke Versickerungsanlagen nach § 42 HOAI 2021, LPH 1-9- Besondere Leistungen (siehe Vertragsunterlage LB)
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Anlage 6 Vertragsbedingungen) sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich für die OPL Verkehrsanlagen die Leistungsstufe I: Lph 1 bis 4 und für die OPL Ingenieurbauwerke die Leistungsstufe I: Lph 1 bis 2 beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise - einzeln oder im Ganzen - sowie Besondere Leistungen beauftragt werden.
angebotenes Gesamthonorar
Erläuterung der projektspezifischen Termin- und Kapazitätsplanung sowie Vermittlung der Kompetenz des Projektteams
Vorschlag zur Einbindung von Fußgängern und Radfahrern, Umgang mit Baumscheiben und Grünflächen, Nutzung als Notzufahrt, Umgang mit Situation LKW/LKW, Plausibilisierung des kostenrahmens
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der AN ist ver-pflichtet, die nicht bereits mit Vertragsschluss übertragenen Leistungen zu erbringen, wenn der AG sie ihm überträgt. Der AN kann den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ablauf der dem AG zur Erklärung gesetzten Nachfrist gemäß dem nachfolgenden Satz kündigen, wenn der Auftraggeber die Leistungen, die an die bereits erbrachten Leistungen anschließen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach vollständiger Erfüllung der bis-lang übertragenen Leistungen sowie einer mit einer Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen verbunde-nen Aufforderung des AN in Textform zur Erklärung über die Anschlussbeauftragung, die dem Auftraggeber nicht früher als zwei Wochen vor Ablauf der Sechsmonatsfrist zugehen darf. Die Übertragung erfolgt in Text-form. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Des Weiteren gelten die Vertragsbedingungen Punkt I.3 Ergänzende Vereinbarungen 4.Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW): Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Honorarangebot und Handout sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter zu erstellen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. Angebot d. Bieters dürfen max. 100 MB nicht überschreiten. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.