Die Stuttgarter Straßenbahnen AG beabsichtigt auf dem Betriebsgelände des Stadtbahnbetriebshofs Möhringen / Südschleife eine Unterflurdrehhalle zu errichten, um dort zukünftig die Fahrzeuge auf einer neuen Unterflurdrehmaschine zu warten. Der Kostenrahmen (KG 300+400) beträgt ca. 7,1 Mio. EUR netto.
Gegenstand der geplanten Beauftragung für das Projekt sind entsprechend Vertragsentwurf (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) die folgenden Leistungen:- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10, LPH 1-9 sowie BesondereLeistungen (siehe Leistungsbild)- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14, LPH 1-6 sowie Besondere Leistungen (siehe Leistungsbild)- Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3, 8) gem. § 56 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13, LPH 1-9- Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (ALG 4+5) gem. § 56 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13, LPH 1-9Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphase 1+2 gem. HOAI sowie Besondere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen die Leistungen der weiteren Leistungsphasen (soweit nicht mit Vertragsschluss beauftragt) stufenweise im Wege einer Vertragserweiterung beauftrag werden:Leistungsstufe II: Leistungsphase 3+4 gem. HOAILeistungsstufe III: Leistungsphase 5+6 gem. HOAILeistungsstufe IV: Leistungsphase 7-9 gem. HOAI
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 6 Monate beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Die Übertragung erfolgt in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte derBaumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten (insbesondere auch nicht auf Entschädigung oder Schadenersatz).Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich in 12/2028 (Abschluss LPH 8).
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 6 Monate beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Die Übertragung erfolgt in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten (insbesondere auch nicht auf Entschädigung oder Schadenersatz). Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW): Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Honorarangebot und Handout sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter zu erstellen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 51 SektVO vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 SektVO der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft mit Unterschrift in Textform. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber" oder "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
Der Auftraggeber fordert Unterlagen gemäß § 51 SektVO nach.
Formale Anforderungen sowie Angaben zu Bewerber, Art der Bewerbung, Nachunternehmer und Eignungsleihe
Ausschlussgründe
Befähigung der Berufsausübung
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers - Die entsprechenden Angaben zum vorgesehenen Projektteam, sowie die Nachweise zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards gem. Pkt. 6.1 -5.11 sind erst mit Abgabe der Angebotsunterlagen (Stufe 2) einzureichen. Durch den Bewerber ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu bestätigen, dass die geforderten Mindeststandards erfüllt werden. Können die Anforderungen nicht erfüllt werden, ist dies ein Ausschlussgrund.Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Angebotes (Stufe 2)Personalunion ist zugelassen für:- Gesamtprojektleitung und Teilprojektleitung OPL- Teilprojektleitung OPL und BIM-Fachkoordinator OPL- Teilprojektleitung TWP und BIM-Fachkoordinator TWP- Teilprojektleitung TGA HLS und BIM-Fachkoordinator HLS- Teilprojektleitung TGA ELT und BIM-Fachkoordinator ELT- BIM-Fachkoordinator HLS und BIM-Fachkoordinator ELT
Auswahlkriterien - Der AG wird die fristgerecht eingeg. TA anhand der in dervorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise undErklärungen formal + inhaltl. prüfen+ bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe BM) vergeben werden, Punktzahl proKriterium wird gewichtet. Rangfolge richtet sich nach d. erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Max. 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen + ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.Hinweise: 1. Als erbrachte Leistungsphasen gelten jene beauftragten Leistungsphasen, die vom Bewerber selbst erbracht wurden. 2. Besteht eine Baumaßnahme aus einer Sanierung in Verbindung mit einem Neubau, so ist nur der entsprechende Anteil (z.B. Herstellungskosten, LPH) für den Neubau anzugeben. 3. Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 o. 3 Pkt.) können der beigefügten BM I (Sonstiges) entnommen werden.
siehe Vergabe-/Vertragsunterlagen
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Die Verfahrens- und Projektsprache ist ausschließlich Deutsch. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift werden bei allen Projektbeteiligten vorausgesetzt, ebenso die deutsche Dokumentensprache.