Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Kfz-Flottenversicherungsvertrages für die ARD.
Der Vertrag beinhaltet den Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz für sämtliche Fahrzeuge des Versicherungsnehmers. Dazu zählen zulassungspflichtige eigene, geleaste und unter Eigentumsvorbehalt erworbene sowie gemietete Kraftfahrzeuge, Anhänger, Auflieger, Arbeitsmaschinen und Wechselaufbauten des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Unternehmen sowie alle vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge.
Zusätzlich gewährt der Versicherer für Leasing-Fahrzeuge des Versicherungsnehmers Fahrzeugversicherungsschutz. Diese Leistung beschränkt sich auf Fahrzeuge, die der reinen Personenbeförderung dienen (z. B. PKW). Für Fahrzeuge, welche nicht der reinen Personenbeförderung dienen (z. B. Sonderkraftfahrzeuge wie Übertragungsfahrzeuge, aber auch LKW), besteht über einen separaten Vertrag Fahrzeugversicherungsschutz.
Ferner umfasst die Leistung des Versicherers Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungsschutz für dienstlich genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten der versicherten Unternehmen, für fremde Kraftfahr-zeuge sowie für ständig rote Kennzeichen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2027. Der Vertrag verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vorher wie vereinbart gekündigt wird.
Die Ausschreibung erfolgt durch den NDR federführend für die ARD unter Beteiligung folgender öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und Einrichtungen, die ebenfalls Vertragspartner werden:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Arte Deutschland, Bayerischer Rundfunk, Deutsche Welle, Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk.