Das Wahlangebot auf tagesschau.de zählt zu den zentralen Quellen für Wahldaten in Deutschland und bietet umfassende Prognosen, Hochrechnungen sowie ein Archiv aller Wahlergebnisse seit 1946. Mit dem Relaunch soll die redaktionelle und technische Flexibilität erhöht werden, indem die Trennung zwischen Inhalten und Datenvisualisierungen weitgehend aufgehoben wird. Ziel ist ein nutzerzentriertes, modernes Angebot, das auch den Anforderungen der Landesrundfunkanstalten gerecht wird zu erstellen.
Das Wahlangebot unter https://www.tagesschau.de/wahl/ ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Wahldaten in Deutschland. An Wahlabenden liefert es exklusive Prognosen und Hochrechnungen, interaktive Ergebnisdarstellungen, Wahlkreiskarten und viele weitere visualisierte Daten aus Vor- und Nachwahlbefragungen. Außerdem umfasst das Angebot ein Archiv sämtlicher Wahlergebnisse von Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europawahlen seit 1946. Mit dem Relaunch soll das Wahlangebot redaktionell und technisch flexibler werden. Die Redaktion soll mehr Kontrolle über die Steuerung der Inhalte bekommen. Zu diesem Zweck soll die bisher weitgehende Trennung zwischen redaktionellen Inhalten einerseits und Wahldaten samt Datenvisualisierungen andererseits größtenteils aufgehoben werden. Dadurch rückt die Perspektive der Nutzenden in den Mittelpunkt und die Redaktion kann zugleich Inhalte des Wahlangebots leichter in die Berichterstattung integrieren.Durch verstärkte Nutzung bestehender Technologien sollen Wartung und Erweiterung des Wahlangebots erleichtert werden sowie Aufwände in der Wahlvorbereitung und am Wahlabend selbst reduziert werden. Grafische Elemente sollen zudem gezielt überarbeitet und modernisiert werden. Da tagesschau.de bei bundesweiten Wahlen und Landtagswahlen innerhalb der ARD-Onlineangebote als Federführer und Inhalte-Zulieferer fungiert, ist ein zeitgemäßes Angebot erforderlich, das auch den technischen und redaktionellen Bedarfen der Landesrundfunkanstalten so weit wie möglich entspricht.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). gemäß §160 Abs. 3 GWB ist der Antragunzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügeabhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Die Interessentensind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. (2) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollten bis spätestens 8 Tage vor Abgabefrist über das Vergabeportalübersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. (3) Für die Bewerbung sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. (4) Teilnahmeanträge sind über das Vergabeportal im entsprechenden Projektraum über das Bewerbertooleinzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. (5) Der Bewerber hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren. (6) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform folgendes: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird innerhalb des Verhandlungsverfahrens mehrere Verhandlungsrunden mit 3 Bietern durchgeführt. Grundlage hierfür sind allgemeine Informationen zu dem Projekt und der geforderte Leistungsumfang. Weitere zur Erstellung des Angebotes notwendigen Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übermittelt. Nach dem Verhandlungsgespräch erhalten die Bieter Zeit, ein verbindliches Endangebot einzureichen. Zur Beurteilung der Endangebote werden einheitliche Beurteilungskriterien (Zuschlagskriterien) und deren Gewichtung verwendet, die mit den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt werden. Der NDR wird bei der Beurteilung ggf. externe Berater hinzuziehen. Die konkreten Personen und Termine werden in den Vergabeunterlagen benannt.
Fehlende Unterlagen, die sich nicht auf die Zuschlagskriterien beziehen, können nachgefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens in Europa in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2018, 2017) (2) Jahresumsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für 2022 - 2024(3)Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (1) Beschäftigungszahl als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens für die Jahre 2022 - 2024(2) Beschäftigte Mitarbeiter*innen im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die Jahre 2022 - 2024(3) Drei Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren(4) fachliche Qualifikation und Fachkenntnisse des Projektverantwortlichen. Nachweis durch personenbezogene Referenzprojekte(5)Nachweis über die Qualifikation zur Implementierung und Projektmanagement(6) Darstellung Vorkenntnisse im Bezug Wahlen. (7) Vorkenntnisse Entwicklung interaktiver Grafiken(8) Vorkenntnisse Sammlung, Verarbeitung, Analyse und Aufbereitung statistischer Daten(9) Vorkenntnisse Steuerung von mehrmonatigen Software Projekten im agilen Umfeld(10) Darstellung von Tools und Lösungen zur Aufbereitung von Daten für Online Medien(11) Bereitstellung von Kapazitäten für die Durchführung von Wahlberichterstattung rund um das Wahlwochenende
Vorauszahlungen sind durch die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft abzusichern.
Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch