Der NDR will die bisherigen Schalträume Hörfunk und Fernsehen basierend auf einem IP-Mediennetz zusammenfassen und auf die neue Technik heben, um multimedialen Anforderungen gerecht werden zu können. Für die Arbeiten in den LFH wird es eigene Ausschreibungen geben. Der dortige Umfang ist kein Teil dieser Ausschreibung.Viele der bisher beteiligten Systeme sind veraltet oder erreichen in Kürze ihr End-of-life und müssen daher ersetzt werden. Im NDR wurde im Zuge einer diesem Projekt vorgelagerten Untersuchung entschieden, dass ein Media-over-IP-Netzwerk (MoIP) auf Basis von SMPTE ST 2110 genutzt wird. Die zentrale Infrastruktur des NDR-weiten MoIP-Netzwerks wurde bereits im Rahmen eines anderen Projektes entwickelt und aufgebaut. Zum On-Air-Start des neuen MCR werden bereits erste Produktionskomplexe live auf dem MoIP-Netzwerk senden, daher ist besondere Sorgfalt bei der Integration neuer Geräte in das System geboten.
Das Projekt umfasst:- Aufbau zentraler Gerätetechnik am Standort HH Lokstedt in 2 Warmgängen sowie weiteren verteilten und dezentralen Geräteräumen inkl. Verkabelung- Aufbau von vier vollständigen MCR-Bedienplätzen am Standort HH Lokstedt - Aufbau eines weiteren Bedienplatzes (EURO-Koordinationsplatz) am Standort HH Lokstedt
Große Bestandteile in diesem Projekt werden durch den Auftraggeber (AG) beigestellt, da-zu zählt vor allem die Integration der Geräte in die zentralen Systeme des MoIP-Netzwerks, inklusive des Orchestrationssystems. Dafür hat der NDR ein Verfahren entwickelt, welches in dem Dokument in der Anlage Anleitung zu den IP Next Anforderungen für Projektleitende und Ausschreibende (Anhang01_Beipackzettel_IP_Next_V1.4.pdf) nachzulesen ist.Bedingt durch in der ARD stattfindende Arbeitsgruppen, einen "Schaltraum der Zukunft" zu entwickeln, wird besonders Wert auf eine modulare, skalierbare Medientechnik gelegt. Die vorab entwickelten MCR-Arbeitsplätze etablieren für den NDR einen Standard, welcher bei Bedarf ggf. in größerer als hier angegebener Anzahl aufgebaut werden könnte. Für die Kalkulation sind jedoch die hier angegebenen Mengen ausschlaggebend.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, - das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.(2) Etwaige Fragen von Unternehmen sollten bis spätestens 8 Tage vor Abgabefrist über das Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
Fehlende Unterlagen, die sich nicht auf die Zuschlagskriterien beziehen, können nachgefordert werden.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Unternehmensinformationen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Versicherungsnachweis / Mindestversicherungssumme (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Es wird eine Bürgschaft für die Vorauszahlung gefordert. Vgl. Vergabeunterlagen
Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch