SEHR WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN UND ZU EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN / BELEGEN / NACHWEISEN:
In diesem Vergabeverfahren sind nur "elektronische" Angebote zulässig. D. h., Papierangebote sind nicht zulässig. Elektronische Angebote sind über das Bietertool des Vergabeportals "https://www.dtvp.de" einzureichen.
Alle geforderten Formulare und Unterlagen sind gänzlich auszufüllen, zu unterschreiben/zu signieren und elektronisch einzureichen. Eine Nichtvorlage geforderter Unterlagen / Belege / Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
>>> Dieses gilt bzgl. der Eignungsnachweise/Tariftreue/etc. ebenfalls für alle Nachunternehmer bzw. Bietergemeinschaften.
Sollten im Vergabeverfahren vom Auftraggeber fehlende Unterlagen vom Bieter nachzufordern sein, dann erfolgt dieses nach den Regeln der Ursprungsaufforderung. Über das Vergabeportal - elektronisch in Textform - sind sie in "gescannter Form" über die Bieterkommunikation einzureichen. Eine Nachforderungspflicht besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Angebotsunterlagen per Briefpost, per Fax oder per E-Mail sind nicht zulässig und führen zwangsläufig zum Ausschluss.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de statt. (Hinweis: Registrierte Unternehmen werden automatisch per E-Mail auf neue Kommunikationsnachrichten hingewiesen, nicht registrierte Unternehmen müssen eigenständig auf der Vergabeplattform nachsehen, ob es neue Kommunikationsnachrichten gibt.)
Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 07.08.2025 über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de zum Download bereitgestellt.
Es wird um genaue Beachtung der dem Vergabeverfahren beigefügten Unterlagen und deren Inhalte gebeten. Bitte versehen Sie alle notwendigen Vordrucke und Formulare mit den geforderten Unterschriften/Signaturen.
Firmeneigene AGB auf Angebotsunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss, da diese als unzulässige Veränderung der Vergabeunterlagen gelten würden (... daher, Angebotserstellung auf neutralem Papier ohne eigene AGB).
Skontogewährungen sind nicht wertungsrelevant.
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Freibleibende Angebote werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich bei losweiser Vergabe eine Zuschlagserteilung in Loskombinationen vor, wenn entsprechende Rabatte angeboten werden. Hier: Rabattierte Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlässe). Siehe dazu das Formular "Rabattierung Loskombinationen".
Wir weisen darauf hin, dass bei losweiser Ausschreibung zwischen den einzelnen Losen ein wirtschaftlicher/ technischer/zeitlicher Zusammenhang bestehen kann bzw. besteht. Die Aufhebung eines Loses kann die Aufhebung eines weiteren/aller Loses/Lose bedingen.
Preisanpassungen/Vertragsänderungen:
Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich. Sofern Preisanpassungen notwendig werden sind diese im Rahmen des § 132 GWB bzw. § 47 UVgO möglich.