Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123, 124
GWB (eine vorgefertigte Erklärung liegt den Vergabeunterlagen bei)
Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen. Gleiches gilt für Eignungsleiher. Bei Unterauftragsvergabe ist die Erklärung von jedem Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle spätestens vor Vertragsabschluss unterschrieben vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; Zur Abgabe der Erklärung kann VZ 400_Formblatt 4 Eigenerklärung Ausschlussgründe verwendet werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nur bei Bietergemeinschaft: Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB; Die Erklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln unterschrieben vorzulegen. Hierfür kann VZ 400 verwendet werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nur bei Unterauftragsvergabe: Erklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB; Die Erklärung ist von jedem Unterauftragnehmer unterschrieben spätestens vor Vertragsschluss vorzulegen. Hierfür kann VZ 400_Formular 4 Eigenerklärung Ausschlussgründe verwendet werden.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Nur bei Eignungsleihe: Erklärung des Eignungsleihers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; Für die Erklärung kann VZ 400_Formblatt 4 Eigenerklärung Ausschlussgründe UVgO verwendet werden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung