Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu mindestens vier Referenzen Referenzen für mindestens zwei der sechs ausgeschriebenen Erhebungsmethoden der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05) - Es sind mindestens vier Referenzen für mindestens zwei der sechs ausgeschriebenen Erhebungsmethoden (gemäß Punkt 2 der Anl D.02_Leistungsbeschreibung) über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben:
- Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 08/2023 liegen.
- Es müssen mindestens zwei Referenzen zu quantitativen Befragungsmethoden und mindestens zwei Referenzen für qualitative Befragungsmethoden eingereicht werden.
- Es ist zwingend erforderlich, dass die Leistung innerhalb der Branche "Versicherung" erfolgte.
- Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeit-raum). Bei Beschreibung der Leistung sind vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigten:
- Ausgangssituation
- Zielsetzung
- Konzeptioneller Ansatz
- Datensampling/Stichprobe/Repräsentativität
- Qualitätssicherung
- Strategische Ableitungen
- Handlungsempfehlungen und Ergebnisaufbereitung/Präsentation
- Forschungsleitende Fragestellung
- Befragte Kundengruppe(n)
- Gewählte Befragungsmethode(n) und Methodenbegründung
- Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), zur Branche, zum Umfang der Leistung und zur Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen.
- Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Ab-frage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.