Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
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Die Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zur Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1.2) TR-RESISCAN (Anlage B.06).
Wir erfüllen mit dem Scannen der Belege die Anforderungen der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan) des BSI: ja oder nein
Als Nachweis der Erfüllung der Anforderung dient das gültige Zertifikat der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan). Das gültige Zertifikat der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan) ist nach Aufforderung von der Auftraggeberin vor der Zuschlagserteilung als Nachweis einzureichen.
ODER
Wir verpflichten uns, 14 Tage nach der Zuschlagserteilung den Nachweis zur Beauftragung der Zertifizierung der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan) vorzulegen und das Zertifikat der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan) bis zum 01.07.2026 der Auftraggeberin vorzulegen:
Zertifikat der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan): ja oder nein
Die Regelungen zur Karenzzeit (siehe Ziffer 2.1.2 der Anlage D.03) bleiben hiervon unberührt.
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote, die das Zertifikat der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan) des BSI nicht nachweisen, oder sich nicht verpflichten 14 Tage nach der Zuschlagserteilung den Nachweis zur Beauftragung der Zertifizierung der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan) vorzulegen und das Zertifikat der Richtlinie 03138 (TR-Resiscan) des BSI bis 01.07.2026 einzureichen, als nicht für die Auftragsausführung befähigt, so dass diese Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung/Verpflichtungserklärung zur Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1.2) TR-RESISCAN von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung/Verpflichtungserklärung zur Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1.2) TR-RESISCAN, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Die Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zur Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1.2) Formular Verfahrensbeschreibung eIDAS (Anlage B.07).
Wir erfüllen die technischen Voraussetzungen für das eIDAS und reichen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin nach der Zuschlagserteilung das vollständig und konform zur eIDAS ausgefüllte Formular Verfahrensbeschreibung (Anlage D.03q) ein: ja oder nein
ODER
Wir verpflichten uns, dass wir die technischen Voraussetzungen für das eIDAS bis zum 01.07.2026 erfüllen und reichen sofort mit der Erfüllung der Voraussetzungen das voll-ständig und konform zur eIDAS ausgefüllte Formular Verfahrensbeschreibung (Anlage D.03q) ein: ja oder nein
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote, die die technischen Voraussetzungen der eIDAS nicht erfüllen, oder sich nicht verpflichten die entsprechende technischen Voraussetzungen eIDAS bis 01.07.2026 erfüllen, als nicht zur Auftragsausführung befähigt, so dass diese Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung/Verpflichtungserklärung zur Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1.2) Formular Verfahrensbeschreibung eIDAS von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung/Verpflichtungserklärung zur Leistungsbeschreibung (Ziffer 2.1.2) Formular Verfahrensbeschreibung eIDAS, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.