Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenanzahl gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben:
- Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden insbesondere im Hinblick auf den situationsbezogenen Bedarf an Wartungsleitungen für Heizungen, Lüftungen, Klima und Sanitär sicherstellen.
- Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Anlagenmechaniker für Lüftungs-, Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur und Heizungs- und Lüftungsbauer abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 2 pro Jahr betragen.
- Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden.
Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.