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Lieferung von Recycling-Kopierpapier
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.10.2025
17.10.2025 10:00 Uhr
17.10.2025 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
t:00498000000255
Battonnstraße 40
60311
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabemanagement@he.aok.de
+49 8000000255

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:0049 22894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartelamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30197642-8
30197643-5
30197644-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bei der ausgeschriebenen Ware handelt es sich um Recycling-Kopierpapier, das sehr gute Laufeigenschaften auf allen gängigen Druckern, Multifunktionsgeräten und Faxen garantiert. Es muss sowohl für den Laser- als auch Inkjet-Bereich geeignet und doppelseitig kopier- bzw. bedruckbar sein. Die Ware ist auf Abruf der Auftraggeberin an die in der Bestellung hinterlegte Lieferadresse zu senden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es wird mit einem jährlichen Bedarf von ca. 12.000.000 Blatt gerechnet.
Die Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beläuft sich auf 62.400.000 Blatt (die Höchstmenge ist nicht zugesichert).

Bei dem genannten Jahresvolumen handelt es sich um den geschätzten Bedarf für 12 Monate. Die prognostizierte Quantität basiert auf den Verbrauchsmengen der Jahre 2022 bis 2024 zuzüglich einer Sicherheitsmarge. Die prognostizierte Mengenangabe kann für die Zukunft nicht abschließend festgelegt werden und nur als Grundlage für die Kalkulation dienen. Insbesondere ist das aufgeführte Volumen nicht als Mindestmenge zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert).

Während der Vertragsdauer darf beim Auftragnehmer kein Leerbestand entstehen. Die Ware ist zu jeder Zeit in jeder Höhe abrufbar. Andernfalls erhält die Auftraggeberin Ersatzware gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03): Sollte der Fall eintreten, dass die von der Auftraggeberin regulär bezogene Ware kurzfristig nicht verfügbar ist, erhält sie zur Sicherstellung der Versorgung ein gleichwertiges Ersatzprodukt. Die Verwendung des gleichwertigen Ersatzproduktes ist vom Auftragnehmer anzuzeigen und durch die Auftraggeberin freizugeben. Ist dieses teurer als die regulär bezogene Ware, erhält sie die Auftraggeberin zu dem im Preisblatt (Anlage B.03) genannten Preis zuzüglich der Mehrwertsteuer. Ist dieses billiger, erhält es die Auftraggeberin ebenfalls zu dem im Preisblatt (Anlage B.03) genannten Preis zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026

Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Laufzeit kündigt. Maximal sind drei Verlängerungen möglich.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Eisenstraße 9 c
65428
Rüsselsheim
Deutschland
DE717

Anzahl Lieferung p. a.: ca. 10 x bis 15 x
(ca. 1 bis 6 Paletten je Lieferung)

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Neckarstr. 9
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 5 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Friedrichstr. 34-36
35683
Dillenburg
Deutschland
DE722

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Am Drachenfeld 12
64711
Erbach
Deutschland
DE71B

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 5 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Kölner Str. 8
65760
Eschborn
Deutschland
DE71A

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 4 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Battonnstr. 40
60311
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 8 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Mühlenstr. 3
36037
Fulda
Deutschland
DE732

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 3 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Gernsheimer Str. 43
64521
Groß-Gerau
Deutschland
DE717

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 3 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Mühlstr. 2a
63450
Hanau
Deutschland
DE719

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 3 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Engelhard-Breul-Str. 9
34576
Homberg/Efze
Deutschland
DE735

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Friedrichsplatz 14
34117
Kassel
Deutschland
DE731

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Am Hauptbahnhof 9a
34497
Korbach
Deutschland
DE736

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Rollwiesenweg 1
35039
Marburg
Deutschland
DE724

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Friedrichsring 2
63069
Offenbach
Deutschland
DE713

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 4 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Grüninger Weg 28
35415
Pohlheim
Deutschland
DE721

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Steinbühlstraße 13 a - d
35576
Wetzlar
Deutschland
DE722

Anzahl Lieferung p. a.: ca. 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Klarenthaler Str. 32
65197
Wiesbaden
Deutschland
DE714

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x(ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Basler Str. 2
61352
Bad Homburg
Deutschland
DE718

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Lärchenweg 20
35315
Homberg/Ohm
Deutschland
DE725

Anzahl Lieferung p. a.: weniger 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Erfüllungsort

---
Gartenstr. 10
35390
Gießen
Deutschland
DE721

Anzahl Lieferung p. a.: ca. 5 x (ca. 1 bis 2 Paletten je Lieferung)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03):

- Papierqualität: 80 g/m2, Recyclingware
- Der Auftragnehmer wählt deshalb ein Papier aus, welches die Eigenschaften/Anforderungen des Gütezeichens "Blauer Engel" oder eines vergleichbaren Gütezeichens erfüllt. Der Nachweis über die Erfüllung der Eigenschaften/Anforderungen des nachhaltigen Papiers wird mit der Zertifizierung "Blauer Engel" oder einer vergleichbaren Zertifizierung erbracht.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYT9ARMP5E

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

+++

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04).

Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB:
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05).

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in

- branchenüblicher Höhe (EUR) für Sachschäden
- branchenüblicher Höhe (EUR) für Personenschäden
- branchenüblicher Höhe (EUR) für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen)

Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- Personen- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben:

- Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 10/2022 liegen.

- Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen.

- Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

- Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die besonderen Vertragsbedingungen zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gemäß Anlage D.02.

+++

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung