Gegenstand dieser Kooperationsvereinbarung (Anlage D.01) ist die vertragliche Zusammenarbeit zwischen der Auftraggeberin, einem Dienstleister bzw. Auftragnehmer für die Weiterentwicklung der Versorgungsqualität sowie den an einem Ärztenetz teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten (nachfolgend: Ärzte) gemäß § 135a SGB V. Ziel ist die systematische Implementierung eines Qualitätsmanagements in der ambulanten diabetologischen Versorgung, zur transparenten Darstellung der Versorgungsqualität und zur nachhaltigen Verbesserung der Ergebnisqualität bei der Auftraggeberin. Dazu gehören die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von qualitätsorientierten Prozessen, Qualitätsindikatoren sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und vertraglicher Voraussetzungen. Des Weiteren soll die Versorgungsqualität durch festgelegte Qualitätsziele, etablierte Kommunikationsstrukturen sowie das frühzeitige Erkennen und Beheben von Versorgungsauffälligkeiten verbessert werden. Der Auftragnehmer vertritt als Managementgesellschaft auf der Basis eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses der Auftraggeberin die einzelnen Netzärzte beim Vertragsabschluss bei der Entgegennahme des netzbezogenen Qualitätsberichts sowie des Vorantreibens der vertraglichen Leistungsinhalte und -pflichten.