Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung & Umweltmaßnahmen (Eigenerklärung Qualitätssicherung & Umweltmaßnahmen gemäß Ziffer 6 der Anlage B.05A und/oder B.05B). - Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Vorliegen einer Zertifizierung des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder einer gleichwertigen Zertifizierung (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 6 der Anlage B.05A und/oder B.05B).
Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise.
Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen.
Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu der technischen Ausstattung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu der technischen Ausstattung von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu der technischen Ausstattung von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen