Verfahrensangaben

Stromlieferung für die AOK Nordost für die Jahre 2027 und 2028 mit einmaliger Verl...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.10.2026
13.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
t:00498000000255
Battonnstraße 40
60311
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabemanagement@he.aok.de
+49 8000000255

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:0049 22894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartelamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09310000-5
65300000-6
65310000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für die AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse (Auftraggeberin) für den Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr.

Die Lieferung und der Bezug der elektrischen Energie erfolgen frei Lieferstellen der Auftraggeberin. Der Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen zur Netznutzung für die jeweiligen Lieferstellen mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber obliegt dem Auftragnehmer.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausschreibung umfasst 82 SLP- und 9 RLM-Lieferstellen. Die detaillierten Daten der einzelnen Lieferstellen sowie die Lastgänge der RLM-Lieferstellen sind der Lieferstellenliste (Anlage D.02a) bzw. der Lastgangdatei (Anlage D.02b) zu entnehmen.

Die vereinbarte Vertragsmenge beläuft sich auf ca. 3,6 GWh je Lieferjahr. Es wird ein Toleranzfenster von 90 % (Mindestmenge) bis 110 % (Maximalmenge) der Vertragsmenge vereinbart.

Es wird ausschließlich eine Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) abgenommen. Der gelieferte Strom muss hierbei bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Die Leistungen werden auf die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2027 vergeben. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von der Auftraggeberin oder dem Auftragnehmer mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DE300

Umfasst 29 Lieferstellen im Bundesland Berlin (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

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Deutschland
DE404

Umfasst 4 Lieferstellen in der kreisfreien Stadt Potsdam (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE804

Umfasst 5 Lieferstellen in der kreisfreien Stadt Schwerin (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80K

Umfasst 5 Lieferstellen in der kreisfreien Stadt Rostock (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE403

Umfasst 2 Lieferstellen in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE402

Umfasst 1 Lieferstelle in der kreisfreien Stadt Cottbus (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE401

Umfasst 1 Lieferstelle in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80N

Umfasst 1 Lieferstelle in der kreisfreien Stadt Greifswald (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80N

Umfasst 4 Lieferstellen im Landkreis Vorpommern-Greifswald (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80L

Umfasst 3 Lieferstellen im Landkreis Vorpommern-Rügen (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80J

Umfasst 3 Lieferstellen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80K

Umfasst 2 Lieferstellen im Landkreis Rostock (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80M

Umfasst 1 Lieferstelle im Landkreis Nordwestmecklenburg (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE40I

Umfasst 4 Lieferstellen im Landkreis Uckermark (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE40F

Umfasst 2 Lieferstellen im Landkreis Prignitz (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE40D

Umfasst 1 Lieferstelle im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE408

Umfasst 2 Lieferstellen im Landkreis Havelland (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE40E

Umfasst 4 Lieferstellen im Landkreis Potsdam-Mittelmark (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE40H

Umfasst 3 Lieferstellen im Landkreis Teltow-Fläming (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE409

Umfasst 2 Lieferstellen im Landkreis Märkisch-Oderland (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE405

Umfasst 2 Lieferstellen im Landkreis Barnim (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE40C

Umfasst 3 Lieferstellen im Landkreis Oder-Spree (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE40B

Umfasst 2 Lieferstellen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE406

Umfasst 1 Lieferstelle im Landkreis Dahme-Spreewald (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80O

Umfasst 1 Lieferstelle im Landkreis Ludwigslust-Parchim (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE80M

Umfasst 1 Lieferstelle in der kreisfreien Stadt Wismar (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE407

Umfasst 1 Lieferstelle im Landkreis Elbe-Elster (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Erfüllungsort

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Deutschland
DE40A

Umfasst 1 Lieferstelle im Landkreis Oberhavel (vgl. auch hierzu Anlage D.02a).

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zur Abgabe des Angebots fordert Sie die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse auf. Die Beschaffungsstelle der AOK Hessen - Die Gesundheitskasse in Frankfurt am Main führt dieses Verfahren für die die AOK Nordost durch und ist für die Kommunikation mit den Bietenden zuständig.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Es wird ausschließlich eine Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) abgenommen. Der gelieferte Strom muss hierbei bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Strom aus erneuerbaren Energien ist

a) Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom,

b) der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen,

c) der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird.

Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas.

Als Biomasse anerkannt sind alle Stoffe gemäß § 2 der deutschen Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV). Der aus Biomasse erzeugte Strom gilt als Strom aus erneuerbaren Energien, wenn er in einem Verfahren erzeugt wird, das den Anforderungen des § 4 BiomasseV gerecht wird.

Flüssige Biomasse, d. h. Biomasse im Sinne der BiomasseV, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Brenn- oder Feuerraum flüssig ist, gilt nur dann als Biomasse im Sinne dieses Vertrages, wenn sie den Nachhaltigkeitskriterien der Artikel 17 und 19 i.V.m. Anhang V der EU-Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe genügt; Artikel 17 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG findet keine Anwendung.

Die Herkunft des gelieferten Stroms ist auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar. Im Falle mehrerer Quellen ist die Aufteilung zwischen diesen Quellen vom Auftragnehmer eindeutig anzugeben. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlage angebunden ist, und dem Netz an der Entnahmestelle der Auftraggeberin besteht eine netztechnische Verbindung.

Der Auftragnehmer gewährleistet eine zeitlich bilanzierte Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien. Bei einer zeitlich bilanzierten Lieferung ist die Energiebilanz zwischen erzeugtem und verkauftem Strom innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Ablauf eines jeden Lieferjahres die Herkunft des gelieferten Stroms auf eigene Kosten durch die Vorlage über das deutsche Herkunftsnachweisregister entwerteter Herkunftsnachweise nachzuweisen. Für flüssige Biomasse erfolgt der Nachweis über die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen zusätzlich durch die Vorlage von Nachweisen im Sinne der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV).

Die Vorlage der Nachweise hat jeweils bis zum 30.06. des Jahres zu erfolgen, das auf das Lieferjahr folgt.

(vgl. auch hierzu Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.02))

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYT2P8XA30

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

48
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04).

Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB:
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig.

Für den Fall des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB wird auf die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie auf die Verjährungsfristen nach § 126 GWB hingewiesen.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05). - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister ist von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05):

Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die

- in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens
- nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden:

Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 5.600.000,00 EUR (netto/je Jahr)

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden.

Hinweis für "junge Unternehmen":
Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in Höhe von:

- 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen)

Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wird erklärt, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung die in der Bekanntmachung unter geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der dort genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegt.

Des Weiteren wird erklärt, dass der in der Bekanntmachung genannte Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachgewiesen wird.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben:

- Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 10/2023 liegen.

- Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn der Letztverbraucher (Referenzgeber) mit einer Jahresabnahmemenge von mindestens 2.400.000 kWh und mindestens 60 Lieferstellen versorgt wurde. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeit-raum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung, Jahresabnahmemenge in kWh, Anzahl Lieferstellen und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen.

- Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

- Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließ-ich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß Anlage D.02a.

+++

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung