Verfahrensangaben

2025-11-24/041: Gesundheit Nordhessen Holding AG, Rahmenvertrag 2026, Sicherheitsd...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.07.2026
09.07.2026 12:00 Uhr
10.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gesundheit Nordhessen Holding AG
DE224270186
Mönchebergstraße 48 E
34125
Kassel
Deutschland
DE731
vergabestelle@gnh.net
+49 561980-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-6603
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 615112-6603
+49 611327648534

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79710000-4
79000000-4
79700000-1
79713000-5
79715000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sicherheitsdienstleistungen, Rahmenvertrag 2026

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Sicherheitsdienstleistungen für die Liegenschaften des Auftraggebers (insb. Klinikum Kassel), insbesondere Objektschutz/Empfang, Streifen- und Kontrolldienste, Alarmverfolgung sowie unterstützende Sonder- und Serviceleistungen nach Bedarf.
Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten erreicht wird.
Die Leistungserbringung umfasst dabei eine bis zu 24?Stunden?Sicherung des Geländes inkl. Verkehrswege sowie die organisatorische und dokumentierte Durchführung (u.a. Einsatzplan, Berichtswesen/Wachbuch, Schlüssel-/Transponderverwaltung).
Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Leistungsverzeichnis als Kombination aus Regelleistungen (Jahrespauschalen) und abrufbaren Bedarfspositionen bzw. Stunden-/Zuschlagspositionen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten erreicht wird.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mönchebergstraße 41-43
34125
Kassel
Deutschland
DE731

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5NYTVDK66ZZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Alle Vergabeunterlagen stehen den Anbietern über die seitens der GNH AG genutzte eVergabe-Plattform DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung. Für die Kommunikation mit dem Auftraggeber verwenden Sie bitte die ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Portals.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Gemäß §§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung Handelsregister gemäß § 44 Abs. 1 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung in das Handelsregister
nach § 44 Abs. 1 VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 2 000 000 EUR, für Vermögensschäden 250 000 EUR.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung über geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angabe der technischen Fachkräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Erklärung über die Ausstattung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe zu Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge - Die Auftraggeberin wird maximal fünf Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als fünf geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die Erfahrungen bei
- Bewachungsdienstleistungen,
- Streifen- und Alarmdienstleistungen,
- Interventionen,
- Investigationen,
- Veranstaltungsdienstleistungen.
eingegangen werden. Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren angeben.
Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte. Lässt sich einer dieser Aspekte bei der jeweils benannten Referenz anhand der vom Bewerber vorgelegten Erklärung mit "ja" beantworten, wird dies mit zehn Punkten bewertet. Maximal zu erreichen sind 50 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d.h. insgesamt maximal 250 Punkte. Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktezahl gebildet. Die ersten fünf Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

gemäß VOL/B

gemäß VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Teilnahmeantrag
** Mittels Eigenerklärung:
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe gemäß § 44 Abs. 2 VgV: Erlaubnis Bewachungsgewerbe: Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. § 34 a Gewerbeordnung nach § 44 Abs. 2 VgV.
- Grundanforderungen werden an das eingesetzte Wach- und Sicherheitspersonal gestellt und sind nachzuweisen:: - Mindestalter 21 Jahre;
- Höchstalter 60 Jahre;
- volle körperliche und geistige Belastbarkeit;
- regelmäßig, in den Bereichen Deeskalation, Kommunikation, Psychologie,
Eingriffs- und Sicherheitstechniken und Recht, geschultes Personal, angeglichen
an die Ausbildungs- und Schulungsschwerpunkte im Privatrecht, der hessischen
Polizei;
- sicheres, deeskalierendes Auftreten;
- gepflegte Erscheinung/Dienstkleidung (Anzug und Krawatte);
- gute Umgangsformen;
- eintragsfreies Führungszeugnis;
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
- Beherrschung der deutschen Sprache in

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung