Verfahrensangaben

Rahmenvertrag Hardware Lifecycle managed Client

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.01.2026
16.01.2026 12:00 Uhr
30.01.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BITMARCK GmbH
HRB 11122
Kruppstraße 64
45145
Essen
Deutschland
DEA13
ZAM@bitmarck.de
+4920117660

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
12345
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
12345
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Bundeskartellamt
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50312300-8
50324200-4
51612000-5
63121000-3
63122000-0
72514300-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die vollständige und ganzheitliche Übernahme des Hardware-Lifecycle-Managements für die von BITMARCK beschaffte Arbeitsplatzhardware durch einen qualifizierten externen Dienstleister.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftraggeber ist die BITMARCK GmbH, diese vertreten durch die BITMARCK Holding GmbH.
Das Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage der VgV.
Wenn in den Unterlagen aus Vereinfachungsgründen von "Auftraggeber" und "Auftragnehmer" oder "Bewerber"/ "Bieter" gesprochen wird, ist jeweils die männliche und weibliche Form gemeint.
Die BITMARCK Holding GmbH mit Sitz in Essen, Kruppstraße 64, 45145 Essen, unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung des Vergabeverfahrens und wurde von diesen insbesondere bevollmächtigt, als Kontaktstelle zu den Bewerbern / Bietern namens und im Auftrag des Auftraggebers zu fungieren und den Zuschlag im Namen und im Auftrag der weiteren Auftraggeber zu erteilen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Aufgaben, die in den Kapiteln der Leistungsbeschreibung mit konkreten Anforderungen aufgeführt sind:
Lagerung und Bereitstellung von Geräten, einschließlich Pre-Provisioning von Notebooks, PCs, IT-Hardware und Zubehör.
Durchführung aller typischen IMAC-Prozesse (Install, Move, Add, Change, Remove, Disposal) im Zusammenhang mit Arbeitsplatzhardware.
- Abwicklung von Garantie-, Gewährleistungs- und Reparaturfällen.
- Fachgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Hardware sowie das Remarketing bzw. Organisation und Durchführung eines Mitarbeiterverkaufs.
- Vollständige Übernahme aller damit verbundenen logistischen Prozesse.
Mit der Auslagerung dieser Leistungen sollen die internen Aufwände der BITMARCK deutlich reduziert werden. Ziel ist es, der BITMARCK die Möglichkeit zu geben, als Managed Service Provider aufzutreten und entsprechende IT-Hardware-Services in größerem Umfang und in höherer Qualität für eigene Mandanten bereitzustellen - ohne die operativen Aufgaben selbst übernehmen zu müssen. Das Geschätzte Auftragsvolumen der EVB-IT Rahmenvereinbarung beträgt 113.000 gleichzeitig aktive Geräte zzgl. Zubehör sowie sonstigen Dienstleistungen, die Höchstmenge beträgt gleichzeitig 325.000 aktive Geräte und soll ab Zuschlag über eine Vertragsdauer von 48 Monaten geschlossen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 72 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5GYTJ09B1CQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht in Verbindung mit der Bewertung des Angebotes stehen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung).
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Aufraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Aufraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LKSG

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das Handelsregister

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über eine aktuelle, branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1.000.000,- EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden einschließlich Haftpflichtansprüche für Datenschutzverstöße oder Datenverlust verfüge(n).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung zu Umsätzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 20 Mio. EUR erwirtschaftet hat (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 20 Mio. EUR erwirtschaftet haben (Mindestanforderung an die Eignung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Nachunternehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt ein Bewerber eine Bewerbergemeinschaft/ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer
Unternehmen (wie z.B. Drittunternehmen, Nachunternehmen, Subunternehmen,
konzernverbundene Unternehmen etc.) zu bedienen, muss er/sie/es Art und Umfang der dafür
vorgesehenen Teilleistungen bereits im Teilnahmewettbewerb bezeichnen. Hierfür ist das Formular 04_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen zu verwenden, das in den
Vergabeunterlagen enthalten ist. Soweit sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft für den
Nachweis der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne einer
Eignungsleihe auf Nachweise von anderen Unternehmen beruft, sind die entsprechenden
Teilleistungen und Name und Anschrift von anderen Unternehmen ebenfalls zu benennen
(Formular 04_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen); außerdem ist das Formular
05_Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen von diesen anderen Unternehmen
ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Zugleich ist für das jeweilige
andere Unternehmen in diesem Fall gesondert das Formular 01_Eigenerklärung zur Eignung
und 02_Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Vergabestelle erwartet mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Bewerber. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 3 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein. Verfügt der Bewerber nicht über drei vergleichbare Referenzen, wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Jährliche Beschäftigtenzahl (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 1.000 Beschäftigte tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 1.000 festangestellte Mitarbeiter waren (Mindestanforderung an die Eignung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Die Vergabestelle bewertet die in Anlage 7 benannten Referenzen des Bewerbers gemäß dem dort angegebenen Punkteschema. Die Vergabestelle erwartet mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Bewerber. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 3 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein. Verfügt der Bewerber nicht über drei vergleichbare Referenzen, wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium ein Eignungspunktwert gemäß des in Anlage 7 angegebenen Bewertungshinweises vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Die pro Referenz vergebenen Eignungspunkte werden anschließend addiert. Aus allen abgegebenen Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte gebildet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
70,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Fachliche Eignung - Wie auch für die Referenzen wird für die Angaben des Bewerbers zur fachlichen Eignung pro [B]-Kriterium ein Eignungspunktwert vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Durch Addition aller gewichteten Eignungspunkte ergibt sich je ein Gesamtwert für die fachliche Eignung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Hinsichtlich der mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegenden Unterlagen (Eigenerklärungen und Nachweise) wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen, insbesondere auf Abschnitt 7 der Vergabeunterlage "00b_BWB_TNW_HWCLM". Für die vorzulegenden Referenzen ist die Anlage "07_Eignungsprüfung fachliche Eignung und Referenzen_HWLCM" zu verwenden, die in dieser Anlage benannten Mindestanforderungen sind einzuhalten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung