Lieferung von 27 Stück 32" Broadcast-Monitoren des Herstellers SONOVTS - Modell QDP 320 HC-A (HDQLINE 32" High Performance UHD Display) inklusive der Optionen QIO 12G input module (for QDP UHD displays) und SFP 12G SDI DR OPT (SFP, LC für 12G Input modul) - zur hochqualitativen Darstellung von UHD und HD-Videoquellen am Schnittplatz
Nach einer Marktrecherche wurden verschiedene Monitore in den Größen 27" und 32" getestet. Da an den Schnittplätzen auch Tonbearbeitungen stattfinden und die Räume extra mit schallisolierenden Wandpanelen versehen worden sind, ist jede zusätzliche Lärmquelle auf alle Fälle zu vermeiden.An den Tests wurde neben der Überprüfung von technischen Parametern auch das Feedback von Cuttern abgefragt, die im Rahmen des Tests selbst die Geräte unter realistischen Arbeitsbedingungen direkt an einem Schnittplatz überprüfen konnten.Neben den auf dem Datenblatt vergleichbaren Kennzahlen (z.B. Auflösung, Helligkeit, Kontrast, Farbraum) ist für den Einsatzzweck des MDR die vom Cutter wahrnehmbare Bildqualität ausschlaggebend. Diese ergibt sich zum großen Teil aus der im Gerät implementierten Bildverarbeitung, aus den Eigenschaften des verbauten Displays sowie aus den werksseitigen und hardwarebasierten Einstellmöglichkeiten. Erst dieses Zusammenspiel aller Faktoren erzeugt die für den professionellen Einsatz im MDR erforderliche wahrnehmbare Bildgüte. Diese Qualität lässt sich nicht funktional beschreiben und ist nur über einen Anwendertest ermittelbar. Dieser Test war daher entscheidend für die Produktauswahl.Bei den Tests wurde schnell sichtbar, dass ein 32"-Gerät für die Anwendung am Schnittplatz benötigt wird.Ein Modell disqualifizierte sich mit einer ungenügenden Bildqualität und mit einem zu geringen Betrachtungswinkel. Andere Monitore hatten viel zu laute Lüfter und waren damit für die Verwendung am Schnittplatz ungeeignet. Das 32" Modell der SONOVTS Display GmbH hatte für alle Anwender das beste subjektive Ergebnis erzielen können. Dazu zählen auch die Bildschärfe, die Blickwinkelabhängigkeit und besonders der kaum hörbare Lüfter des Gerätes.Der ausgewählte Monitor bietet einen LWL-Anschluss für 12G-SDI Signale an und lässt sich dadurch ohne externe Wandler an die geplante LWL-Videoverkabelung anbinden.Von der Firma SONOVTS Display GmbH sind im MDR bereits Monitore erfolgreich im Einsatz und die Technikkollegen berichten von einem sehr guten Herstellersupport. Des Weiteren besitzt der MDR bereits herstellereigene Messgeräte für die Monitore und die Technikkollegen sind für diese Geräte bereits geschult.Der Hersteller liefert kostenneutral zu allen Monitorprodukten eine umfassende Softwaresuite, die in Zusammenarbeit mit den im MDR vorhandenen Messmitteln einen automatisierten Abgleich ermöglicht. Weiterhin sind zentralisierte Firmwaredistributionen sowie das Ablegen von Standardprofilen vorgesehen.
Die Produktsetzung erfolgt ausschließlich aus objektiven, auftragsspezifischen Gründen. Der konkrete Bedarf ist Ausfluss des dem Auftraggeber zustehenden Selbstbestimmungsrechts. Die geschilderten Anforderungen an die Qualität der Monitore sind nachvollziehbar, dokumentiert und willkürfrei und diskriminieren daher andere Wirtschaftsteilnehmer nicht.
Lieferung von 27 Stück UHD Monitor QDP 320 HC-A inkl. QIO 12G Input Modul mit SFP 12G SDI DR OPTdes Herstellers SONOVTS
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax: +49.(0)341.977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke! - Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird! - Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB! - Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich! - Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint! - Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!
Der MDR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Liegen auch innerhalb dieser Nachfrist die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Anlage B - Eigenerklärung Bieterinformationen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage D - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage E - Eigenerklärung zu Energieeffizienz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung 30 Tage. Zahlt der MDR innerhalb von 14 Tagen, ist er berechtigt, einen Skontoabzug von 2% vorzunehmen.
sowie Anlage C - Eigenerklärung §§ 123-124 GWB Anlage F - Eigenerklärung Mindestlohngesetz Anlage G - Eigenerklärung RusslandbezugAnlage L - Lieferungs- und Leistungsbedingungen des MDR
Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes. Der MDR ist berechtigt, diesen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten.
Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind dafür die jeweiligen Formblätter des MDR zu verwenden. Bei Bedarf werden dem Auftragnehmer diese Formblätter zur Verfügung gestellt.
Die Bürgschaft ist von einem a) in den Europäischen Gemeinschaften oderb) in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder c) in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: a) Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.b) Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.c) Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.d) Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem MDR und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.e) Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des MDR zuständigen Stelle.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:Anlage D: Der Bieter erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Mindestdeckungssummen hat oder im Auftragsfall abschließen wird.
Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für den europäischen Markt bestimmt sind.Grauimporte, also Produkte, die außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle des Herstellers für den europäischen Markt bezogen wurden, sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich Funktionalität, Garantiebedingungen, Supportleistungen und Produktsicherheit vollständig gleichwertig zu den Originalprodukten sind. Der Bieter hat auf Anforderung geeignete Nachweise zur Gleichwertigkeit vorzulegen. Die Lieferung muss sicherstellen, dass die Produkte den Anforderungen an Gewährleistung, technischen Support und Kompatibilität mit bestehenden Systemen entsprechen.
Monitor zwingend mit CE-Kennzeichnung