Störung behoben! Alle Informationen finden Sie unter https://csx.de/incident
Monitore des Herstellers SONOVTS
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.10.2025
28.10.2025 12:00 Uhr
28.10.2025 13:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR
DE141510836
Kantstraße 71-73
04275
Leipzig
Deutschland
DED51
Verwaltungsdirektion, HA Beschaffung
HA-Beschaffung@mdr.de
+49 3413007447

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
DE287064009
Braustraße 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
Referat 38
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341977-3800
+49 341977-1049

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
DE287064009
Braustraße 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
Referat 38
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341977-3800
+49 341977-1049

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
DE287064009
Braustraße 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
Referat 38
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341977-3800
+49 341977-1049

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32000000-3
32300000-6
32320000-2
32330000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von 27 Stück 32" Broadcast-Monitoren des Herstellers SONOVTS - Modell QDP 320 HC-A (HDQLINE 32" High Performance UHD Display) inklusive der Optionen QIO 12G input module (for QDP UHD displays) und SFP 12G SDI DR OPT (SFP, LC für 12G Input modul) - zur hochqualitativen Darstellung von UHD und HD-Videoquellen am Schnittplatz

Nach einer Marktrecherche wurden verschiedene Monitore in den Größen 27" und 32" getestet.
Da an den Schnittplätzen auch Tonbearbeitungen stattfinden und die Räume extra mit schallisolierenden Wandpanelen versehen worden sind, ist jede zusätzliche Lärmquelle auf alle Fälle zu vermeiden.
An den Tests wurde neben der Überprüfung von technischen Parametern auch das Feedback von Cuttern abgefragt, die im Rahmen des Tests selbst die Geräte unter realistischen Arbeitsbedingungen direkt an einem Schnittplatz überprüfen konnten.
Neben den auf dem Datenblatt vergleichbaren Kennzahlen (z.B. Auflösung, Helligkeit, Kontrast, Farbraum) ist für den Einsatzzweck des MDR die vom Cutter wahrnehmbare Bildqualität ausschlaggebend. Diese ergibt sich zum großen Teil aus der im Gerät implementierten Bildverarbeitung, aus den Eigenschaften des verbauten Displays sowie aus den werksseitigen und hardwarebasierten Einstellmöglichkeiten. Erst dieses Zusammenspiel aller Faktoren erzeugt die für den professionellen Einsatz im MDR erforderliche wahrnehmbare Bildgüte. Diese Qualität lässt sich nicht funktional beschreiben und ist nur über einen Anwendertest ermittelbar. Dieser Test war daher entscheidend für die Produktauswahl.
Bei den Tests wurde schnell sichtbar, dass ein 32"-Gerät für die Anwendung am Schnittplatz benötigt wird.
Ein Modell disqualifizierte sich mit einer ungenügenden Bildqualität und mit einem zu geringen Betrachtungswinkel. Andere Monitore hatten viel zu laute Lüfter und waren damit für die Verwendung am Schnittplatz ungeeignet. Das 32" Modell der SONOVTS Display GmbH hatte für alle Anwender das beste subjektive Ergebnis erzielen können. Dazu zählen auch die Bildschärfe, die Blickwinkelabhängigkeit und besonders der kaum hörbare Lüfter des Gerätes.
Der ausgewählte Monitor bietet einen LWL-Anschluss für 12G-SDI Signale an und lässt sich dadurch ohne externe Wandler an die geplante LWL-Videoverkabelung anbinden.
Von der Firma SONOVTS Display GmbH sind im MDR bereits Monitore erfolgreich im Einsatz und die Technikkollegen berichten von einem sehr guten Herstellersupport. Des Weiteren besitzt der MDR bereits herstellereigene Messgeräte für die Monitore und die Technikkollegen sind für diese Geräte bereits geschult.
Der Hersteller liefert kostenneutral zu allen Monitorprodukten eine umfassende Softwaresuite, die in Zusammenarbeit mit den im MDR vorhandenen Messmitteln einen automatisierten Abgleich ermöglicht. Weiterhin sind zentralisierte Firmwaredistributionen sowie das Ablegen von Standardprofilen vorgesehen.

Die Produktsetzung erfolgt ausschließlich aus objektiven, auftragsspezifischen Gründen. Der konkrete Bedarf ist Ausfluss des dem Auftraggeber zustehenden Selbstbestimmungsrechts. Die geschilderten Anforderungen an die Qualität der Monitore sind nachvollziehbar, dokumentiert und willkürfrei und diskriminieren daher andere Wirtschaftsteilnehmer nicht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung von 27 Stück UHD Monitor QDP 320 HC-A
inkl. QIO 12G Input Modul mit SFP 12G SDI DR OPT
des Herstellers SONOVTS

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
19.11.2025
19.12.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kantstraße 71-73
04275
Leipzig
Deutschland
DED51

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5FYTN0J794Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax: +49.(0)341.977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke! - Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird! - Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB! - Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich! - Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint! - Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

21
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der MDR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Liegen auch innerhalb dieser Nachfrist die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage B - Eigenerklärung Bieterinformationen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Anlage D - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage E - Eigenerklärung zu Energieeffizienz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung 30 Tage. Zahlt der MDR innerhalb von 14 Tagen, ist er berechtigt, einen Skontoabzug von 2% vorzunehmen.

sowie
Anlage C - Eigenerklärung §§ 123-124 GWB
Anlage F - Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Anlage G - Eigenerklärung Russlandbezug
Anlage L - Lieferungs- und Leistungsbedingungen des MDR

Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes. Der MDR ist berechtigt, diesen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten.

Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind dafür die jeweiligen Formblätter des MDR zu verwenden. Bei Bedarf werden dem Auftragnehmer diese Formblätter zur Verfügung gestellt.

Die Bürgschaft ist von einem
a) in den Europäischen Gemeinschaften oder
b) in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
a) Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
b) Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
c) Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
d) Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem MDR und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
e) Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des MDR zuständigen Stelle.

Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage D: Der Bieter erklärt, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Mindestdeckungssummen hat oder im Auftragsfall abschließen wird.

Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für den europäischen Markt bestimmt sind.
Grauimporte, also Produkte, die außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle des Herstellers für den europäischen Markt bezogen wurden, sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich Funktionalität, Garantiebedingungen, Supportleistungen und Produktsicherheit vollständig gleichwertig zu den Originalprodukten sind. Der Bieter hat auf Anforderung geeignete Nachweise zur Gleichwertigkeit vorzulegen. Die Lieferung muss sicherstellen, dass die Produkte den Anforderungen an Gewährleistung, technischen Support und Kompatibilität mit bestehenden Systemen entsprechen.

Monitor zwingend mit CE-Kennzeichnung

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung