Ersatz Hintergrundbeleuchtung Studio 1
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.01.2026
15.01.2026 12:00 Uhr
15.01.2026 13:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR
DE141510836
Kantstraße 71-73
04275
Leipzig
Deutschland
DED51
Verwaltungsdirektion, HA Beschaffung
HA-Beschaffung@mdr.de
+49 3413007447

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
DE287064009
Braustraße 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
Referat 38
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341977-3800
+49 341977-1049

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
DE287064009
Braustraße 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
Referat 38
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341977-3800
+49 341977-1049

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
DE287064009
Braustraße 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
Referat 38
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341977-3800
+49 341977-1049

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31500000-1
31520000-7
32211000-5
92214000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Zuge des Vorhabens soll im Studio 1 des MDR in Leipzig der Austausch von 115 Stück Hintergrundleuchten des Typs "Leuchtstofflampenmodul Chroma 4 " der Fa. Transtechnik in den vorhandenen HALFEN-Trägerrahmen gegen LED-basierte Leuchten / Leuchtsysteme erfolgen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Vorhaben beinhaltet die Lieferung und Montage des Gesamtsystems des Hintergrund-Leuchtsystems sowie dessen Verkabelung (innerhalb der HALFEN-Trägerrahmen).
Die Erneuerung der Elektro-Verkabelung und die Erneuerung der DMX- Verkabelung erfolgen ab den jeweils definierten Übergabe-Schnittstellen.
Der Rückbau der derzeit vorhandenen Lichttechnik inkl. der Verkabelung (innerhalb der HALFEN-Trägerrahmen) sowie die fachgerechte Entsorgung in vom MDR bereitgestellte Container ist ebenfalls Bestandteil des Vorhabens.
Des Weiteren ist dem Auftraggeber die Schnittstelle vom Leuchtsystem zum "GrandMA 2 light"-Lichtpult bereitzustellen. (DMX-Fixture).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.03.2026
03.07.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kantstraße 71-73
04275
Leipzig
Deutschland
DED51

Studio 1

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5FYTKETPT30

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax: +49.(0)341.977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke! - Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird! - Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB! - Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich! - Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint! - Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

44
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der MDR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Liegen auch innerhalb dieser Nachfrist die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage C - Bieterinformation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage E - Eigenerklärung Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E "Eigenerklärung Eignung". In dieser Anlage bestätigt der Bieter u. a., dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. im Auftragsfall eine solche abschließen wird

Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E "Eigenerklärung Eignung". Die Eignung wird u. a. durch den Nachweis der Referenz(en) und der Fachkräfteprofile festgestellt.
- Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen die in den letzten drei abgeschlossenen sowie im laufenden Geschäftsjahr erbracht wurden, nachzuweisen.
Unter "vergleichbare Leistung" werden Installationen im Bereich der professionellen LED-Beleuchtungstechnik bei Broadcastunternehmen und/oder Unternehmen der Veranstaltungstechnik (Messen, Konzerte, Kongresse, Showveranstaltungen, Firmenpräsentationen u. ä.) - fest eingebaut oder mobil installiert - mit einer hinterleuchteten Gesamtfläche von mindestens 10 Quadratmeter und vergleichbarer Anlagenart (Hintergrundbeleuchtung, Lichtdecke oder ähnliche Bauweise) anerkannt.
Es ist nicht erforderlich, die geforderten Kriterien bei einer Referenz zu erfüllen. Es genügt, dass diese in der Gesamtheit bei den angegebenen Referenzen nachgewiesen werden.

- Profile für die zum Einsatz kommenden Fachkräfte:
Die Profile der zum Einsatz kommenden Fachkräfte sollen insbesondere den beruflichen Werdegang sowie Fachkenntnisse zum Inhalt haben und die Erfahrung der Fachkräfte widerspiegeln.

Insbesondere muss die zum Einsatz kommende Fachkraft "Montageleiter" folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- abgeschlossene technische Berufsausbildung
- mindestens 2jährige Berufspraxis bei Installationen im Bereich der komplexen LED-Beleuchtungstechnik bei Broadcastunternehmen und/oder Unternehmen der Veranstaltungstechnik (z.B. Theater, Oper, Konzertveranstalter, Messen, Kongresse, Shows, Events)
- Erfahrungen mit Lichtinstallationen in Gebäuden im Rückprojektions- bereich (fest eingebaut oder mobil installiert)
- Erfahrungen über den Auf- und Umbau von komplexen Systemen im Broadcast- bzw. Bühnen-/ Show- / Messen- / Kongress- / Eventumfeld

Insbesondere muss die zum Einsatz kommende Fachkraft "Monteur" folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- abgeschlossene technische Berufsausbildung
- mindestens 1jährige Berufspraxis bei Installationen im Bereich der Beleuchtungstechnik bei Broadcastunternehmen und/oder Unternehmen der Veranstaltungstechnik (z.B. Theater, Oper, Konzertveranstalter, Messen, Kongresse, Shows Events)
- Erfahrungen mit Lichtinstallationen in Gebäuden im Rückprojektionsbereich (fest eingebaut oder mobil installiert)
- Erfahrungen über den Auf- und Umbau von Systemen im Broadcast- bzw. Bühnen-/ Show- / Messen- / Kongress- / Eventumfeld

Die entsprechenden Fachkräfteprofile beizulegen.

Bei Nichteinhaltung der Eignungskriterien wird der Bieter als nicht geeignet angesehen. Daraus folgt zwingend der Ausschluss des Angebotes von der Wertung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage F - Eigenerklärung Befähigung Prüfung elektrotechnischer Anlagen DGUV V3 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Fachkräfteprofile - vom Bieter zu erstellende Anlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage G - Energieeffizienz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung 30 Tage. Zahlt der MDR innerhalb von 14 Tagen, ist er berechtigt, einen Skontoabzug von 2% vorzunehmen.

sowie
Anlage B - Leistungsbeschreibung
Anlage D - Eigenerklärung §§ 123-124 GWB
Anlage F - Eigenerklärung Befähigung Prüfung elektrotechnischer Anlagen DGUV V3
Anlage H - Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Anlage I - Eigenerklärung Russlandbezug
Anlage O - Lieferungs- und Leistungsbedingungen des MDR
Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage E (Eignung)

Der MDR behält sich vor, für eventuell auftretende Restmängel sowie für noch fehlende, mangelhafte oder nicht dem Ausführungsstand entsprechende Zeichnungen/ Dokumentationen einen angemessenen Betrag von der Schlussrechnung einzubehalten. Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Beseitigung aller Mängel. Teilauszahlungen werden nicht vereinbart.

Die Beibringung der Bürgschaften muss folgende Anforderungen erfüllen:
Der Bürge muss,
- ein an der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirkendes Kreditinstitut (Geschäftsbank),
- eine an der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken beteiligten Genossenschaftsbank (Raiffeisen- oder Volksbank)
- ein dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossenes öffentlich-rechtliches Kreditinstitut (Sparkasse) oder
- ein vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Kreditversicherer sein.

Eine Bürgschaft für den MDR muss folgende Eigenschaften aufweisen:
a) sie muss selbstschuldnerisch sein,
b) den Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß §§ 770 und 771 BGB enthalten,
c) sie darf keine Befristung aufweisen,
d) sie darf keine Klausel aufweisen, nach der der Bürge zur Hinterlegung des in der Urkunde verbrieften Betrages berechtigt ist,
e) sie muss als Erfüllungsort und Gerichtsstand Leipzig aufweisen,
f) sie muss die Legitimation des Erklärenden zur Abgabe einer Bürgschaftserklärung aufweisen; diese Legitimation kann durch Siegelung, einen entsprechenden Stempel oder ein entsprechendes Begleitschreiben des bürgenden Unternehmens erfolgen,
g) im Falle der Vorauszahlungsbürgschaft muss die Bürgschaft auf erstes Anfordern zahlbar sein

Die Bürgschaften erlöschen erst mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunden.

sowie

Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes. Der MDR ist berechtigt, diesen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten.

Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind dafür die jeweiligen Formblätter des MDR zu verwenden. Bei Bedarf werden dem Auftragnehmer diese Formblätter zur Verfügung gestellt.

Die Bürgschaft ist von einem
a) in den Europäischen Gemeinschaften oder
b) in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
a) Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
b) Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
c) Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
d) Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem MDR und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
e) Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des MDR zuständigen Stelle.

Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Haftpflichtversicherung, Referenzen, Fachkräfteprofile (Anlage E)
Befähigung Prüfung DGUV V3 (Anlage F)

Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für den europäischen Markt bestimmt sind.
Grauimporte sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich Funktionalität, Garantiebedingungen, Supportleistungen und Produktsicherheit vollständig gleichwertig zu den Originalprodukten sind.
Der Bieter hat auf Anforderung geeignete Nachweise zur Gleichwertigkeit vorzulegen.

Die zu liefernden Leuchten müssen zwingend über eine CE-Kennzeichnung verfügen.

Der AN ist für die Arbeitssicherheit seiner vor Ort tätigen Fachkräfte verantwortlich. Er hat seine Unternehmerpflichten gemäß DGUV VI wahrzunehmen. Ferner ist der AN verantwortlich, seine Fachkräfte in die betriebsspezifischen Gefahren voll umfänglich einzuweisen und darüber aufzuklären sowie für geeignete und sichere Ausrüstungen zu sorgen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung