Rekonstruktion der Fernsehregie 1 am Standort Leipzig im Rahmen des MDR-Projekts "Regieproduktion 3.0". Ziel ist die Modernisierung einer seit 2009 betriebenen Regie für Magazinformate. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Regieraums einschließlich Sprecherkabine und Highlight-Platz sowie die Integration aktueller Technik in die bestehende Infrastruktur.
Gegenstand des Auftrags ist die vollständige Rekonstruktion der Regie 1 einschließlich Möblierung und technischer Ausstattung.Die Leistungen umfassen:- Fertigung, Lieferung und Montage der Regiemöbel (inkl. Sprecherkabine und Highlight-Platz)- Lieferung und Installation neuer sowie beigestellter Technik-Komponenten, Konfektionierung und Verkabelung gemäß Ausführungsplanung- Integration in die bestehende Infrastruktur (Geräteraum GR12), Anpassung der Monitorwand- Erstellung von Gerätedokumentationen nach MDR-Vorgaben- Abnahmeleistungen
Produktsetzungen:Aufgrund der Art der zu vergebenden Leistung ist es gerechtfertigt, bestimmte Produkte ausdrücklich vorzuschreiben. Dies wird als zulässig angesehen, da sie aus zwingenden technischen Gründen erforderlich sind und gleichwertige Alternativen nicht ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand eingesetzt werden können.Eine vollständige Auflistung aller vorgegebenen Geräte sowie die vergaberechtliche Begründung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage B, Kapitel 7) sowie der Bietererklärung Preis (Tabellenblatt 'PB_TECHNIK_gP'). In dieser Bekanntmachung wird auf die wesentlichen Produktsetzungen hingewiesen, die für die Funktionsfähigkeit der Regie maßgeblich sind.* Videomonitore SonoVTS* Mess- und Waveformsystem Telestream PRISM* Audio-Monitoring TSL* Audiomischsystem DHD* Datenmonitore EIZO Diese Vorgaben gewährleisten die Kompatibilität mit der bestehenden MDR-Infrastruktur und die Betriebssicherheit.
Die Anlieferung erfolgt über den Zentralen Wareneingang des MDR am Standort Leipzig.
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.Zuständig für Anträge auf Nachprüfung von Vergaberechtsverstößen ist:1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion SachsenBraustraße 2, 04107 Leipzig
1. ProduktsetzungAufgrund der Art der zu vergebenden Leistung ist es gerechtfertigt, bestimmte Produkte ausdrücklich vorzuschreiben. Dies wird als zulässig angesehen, da sie aus zwingenden technischen Gründen erforderlich sind und gleichwertige Alternativen nicht ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand eingesetzt werden können.Eine vollständige Auflistung aller vorgegebenen Geräte sowie die vergaberechtliche Begründung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage B, Kapitel 7) sowie der Bietererklärung Preis (Tabellenblatt 'PB_TECHNIK_gP'). In dieser Bekanntmachung wird auf die wesentlichen Produktsetzungen hingewiesen, die für die Funktionsfähigkeit der Regie maßgeblich sind.* Videomonitore SonoVTS* Mess- und Waveformsystem Telestream PRISM* Audio-Monitoring TSL* Audiomischsystem DHD* Datenmonitore EIZO Diese Vorgaben gewährleisten die Kompatibilität mit der bestehenden MDR-Infrastruktur und die Betriebssicherheit.
Der MDR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von maximal 6 Kalendertagen nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Liegen auch innerhalb dieser Nachfrist die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A3) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen) Anlage A3 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Für alle Zahlungen gilt eine Skontoregelung von 2% bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung.
Der MDR behält sich vor, bei der Schlussrechnung einen angemessenen Betrag einzubehalten, sofern bei Abnahme fehlende oder mangelhafte Unterlagen oder sonstige nicht abnahmeverhindernde Mängel an der Leistung festgestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Beseitigung aller Mängel, Teilauszahlungen werden nicht vereinbart.
- Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. dass in Bezug auf zwingende Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nach §125 GWB erfolgt ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung Anlage A2)- Eigenerklärung zu Russlandbezug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung Anlage A5)- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung Anlage A4)