Anlage TW2 EE-Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Referenzen (Mindestanforderung):
Der Bewerber wird aufgefordert, mindestens eine produktive Referenzinstallation zu benennen, anhand derer die Leistungsfähigkeit des angebotenen Systems belegt werden kann. Die Referenz soll in Umfang und/oder Funktionalität mit dem Auftragsgegenstand - ein MAM-System mit Fokus auf die Bereitstellung, Verteilung und Publikation von veröffentlichungsbereiten Inhalten - vergleichbar sein.
Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit muss die Referenz die folgenden Mindestanforderungen abdecken:
- Das betreffende System wird für die Veröffentlichung und/oder Verteilung von Inhalten auf Drittplattformen genutzt. Die Anbindung der Drittplattformen erfolgt mit eigener Datenhaltung. Drittplattformen sind zum Beispiel YouTube, TikTok, die Social-Media-Plattformen von Meta, Spotify,Twitch sowie weitere Streaming-Anbieter, denen Inhalte zur Bereitstellung oder Weiter-verwertung zur Verfügung gestellt werden. Nicht als Drittplattformen gewertet werden Systeme, die sich in der eigenen Systemlandschaft befinden (z.B. Web-CMS, Schnittplätze, Archiv) oder die dem Datenaustausch in Konzernstrukturen (z.B. ARD-interner Austausch) dienen.
- Es werden mindestens 1.000.000 Media-Assets zeitgleich im System verwaltet. Der Begriff Asset folgt hierbei der EBU Core Plus Definition, wobei ein Asset als eine logische Einheit verstanden wird, die sowohl den Inhalt als auch die damit verbundenen Rechteinformationen und Metadaten umfasst (vgl.: https://tech-metadata.ebu-it-tools.ch/ontologies/ebucoreplus/ec_Asset.html).
- Im System sind mindestens 300 aktive Nutzer registriert, bei regelmäßig mindestens 60 gleichzeitigen Nutzern (concurrent user).
Alle benannten Referenzen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens ein Jahr alt sein (maßgeblich ist das Datum des produktiven Systemstarts) und die Installation muss im Auftrag eines Broadcasters, eines Streaming-Anbieters oder eines sonstigen Content-Vertriebsunternehmens erfolgt sein.
Es ist es zulässig, dass die Bewerber ggf. fehlende Mindestanforderungen durch Angabe weiterer Referenzinstallationen ergänzen. Es ist mithin nicht erforderlich, dass sämtliche Anforderungen durch eine einzige Referenzinstallation erfüllt werden. In der Gesamtheit müssen diese aber erfüllt sein, um die berufliche und technische Eignung in diesem Punkt nachzuweisen.
Die genannten Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers.
Der Nachweis über die Referenz wird vom Bieter durch Ausfüllen/ Ankreuzen der in Anlage TW2 aufgeführten Tabelle erbracht. Sollte der Platz für die Beschreibung nicht ausreichen, fügen Sie der Liste bitte eine separate Anlage bei.
Nachweis von mindestens einer geeigneten Referenz über vergleichbare Leistungen, in denen folgende Angaben zu machen sind:
- Name und Anschrift des Unternehmens (Auftraggeber)
- Ansprechpartner/ Telefonnummer/Mailadresse für Rückfragen des MDR bezüglich der angegebenen Referenz
- Projekt/ Titel
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Mindestanforderungen