Lieferung von Erdgas inklusive Durchführung der Netznutzung für die Abnahmestellen des Mitteldeutschen Rundfunks im Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit einem Gesamtbedarf von rd. 20.400 MWh/a.
Lieferung von Erdgas inklusive Durchführung der Netznutzung für die Abnahmestellen des Mitteldeutschen Rundfunks im Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit einem Gesamtbedarf von rd. 20.400 MWh/a.Dem ausgeschriebenen Liefervertrag liegt ein Tranchenkauf-Modell (horizontales Tranchenmodell) zugrunde. Die Preisfixierung nach Zuschlag erfolgt in 12 Tranchen für 2027.
Erfüllungsorte sind die Liegenschaften des MDR gemäß Anlage A13, Übersicht Marktlokationen.
Erdgaslieferung - Neuvergabe
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.Zuständig für Anträge auf Nachprüfung von Vergaberechtsverstößen ist:1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion SachsenBraustraße 2, 04107 Leipzig
Keine
Der MDR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von maximal 6 Kalendertagen nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Liegen auch innerhalb dieser Nachfrist die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Anlage A04 Angaben zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Auflistung wesentlicher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden (eine dreijährige Marktzugehörigkeit ist dabei nicht zwingend erforderlich).
Mindestanforderung(en): Es ist/sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Damit die Referenzen als geeignet i. S. v. § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV eingestuft werden können, müssen sie mit dem künftigen Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Die Anforderungen an die vergleichbaren Referenzleistungen sind erfüllt, wenn mindestens 3 Referenzen vorliegen, die folgende Anforderungen in Bezug auf Art und Umfang erfüllen:- Es sind mind. 3 Referenzen der sich bewerbenden Gesellschaft (nicht Konzern) zu vergleichbaren Erdgaslieferungsaufträgen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeführt wurden. - Vergleichbar sind Referenzen für o Belieferungen im vollstrukturiertem Tranchenmodell. o davon müssen 2 Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Gesamtmenge je Lieferjahr und o mindestens 1 Referenz 80 % der ausgeschriebenen Gesamtmenge je Lieferjahr überschreiten.Es ist nicht erforderlich, alle geforderten Kriterien bei einer Referenz zu erfüllen. Es genügt, dass diese in der Gesamtheit bei den angegebenen Referenzen nachgewiesen werden.Sollten die Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht erfüllt sein, gilt der Bewerber/Bieter als nicht geeignet. Dies hat zwingend den Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Verfahren zur Folge (§ 57 Abs. 1 VgV).
Anlage A04 Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerber/Bieter erklären, dass eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung bereits besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird.Sie sind auf gesonderte Anforderung bereit, dies durch eine entsprechende Versicherungsbestätigung nachzuweisen.Sie verpflichten sich, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, aufrechtzuerhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.Sollten die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht erfüllt sein, gilt der Bewerber/Bieter als nicht geeignet. Dies hat zwingend den Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Verfahren zur Folge (§ 57 Abs. 1 VgV).
Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung - abweichend zu Ziff. 8c der Lieferungs- und Leistungsbedingungen des MDR (Anlage 19) - 30 Tage netto.
gemäß Erdgasliefervertrag (Anlage A14 inkl. aller Anlagen zum Vertrag)