Gegenstand der Leistung ist ein fundiertes, strategisch und technisch tragfähiges Feinkonzept für die Migration von insgesamt 16 bestehenden Microsoft 365 Tenants in einem konsolidierten "OneTenant". Die Leistung umfasst dabei insbesondere die Analyse der Ausgangslage, die Entwicklung einer Zielarchitektur, die Ableitung eines strukturierten Migrationsvorgehens sowie die Ausarbeitung einer Risikoanalyse. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine spätere technische Zusammenführung der Tenants zu schaffen.
Im Rahmen eines strategischen IT-Vorhabens plant der Auftraggeber die Zusammenführung von derzeit 16 dezentral betriebenen Microsoft 365 Tenants aller öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in eine gemeinsame One-Tenant-Umgebung. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird ein Dienstleister gesucht, der im Projekt "OneTenant" die konzeptionellen Grundlagen für den zukünftigen Zielzustand erarbeitet. Ziel der beauftragten Leistung ist die Erstellung eines modernen, zukunftsorientierten Gesamtkonzepts auf Basis eines Greenfield-Ansatzes sowie die Durchführung einer strukturierten Differenzanalyse mit allen beteiligten Rundfunkanstalten. Die eigentliche Migration ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens, sondern wird in einem späteren Vergabeverfahren adressiert.
Weitere mögliche Erfüllungsorte im Bundesgebiet: Im Rahmen der Leistungserbringung kann es erforderlich sein, einzelne Leistungen in den Räumlichkeiten anderer Landesrundfunkanstalten im Bundesgebiet zu erbringen. Diese zusätzlichen Orte liegen innerhalb Deutschlands (NUTS-0-Code: DE).
Bewertung des vorgelegten Feinkonzeptes gemäß der in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen.
Bewertung der dargestellten projektspezifischen Risiken und der vorgeschlagenen Maßnahmen gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen.
Bewertung der Angebotspräsentation gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten Kriterien.
Bewertung des angebotenen Gesamtpreises gemäß Vergabeunterlagen.
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
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