Lizenzverlängerung Citrix Universal Hybrid Multi-Cloud
Verlängerung von 1.000 Stück Citrix Lizenzen des Lizenztyps "Citrix Universal Hybrid Multi-Cloud" für 3 Jahre.
Preis
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.Zuständig für Anträge auf Nachprüfung von Vergaberechtsverstößen ist:1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion SachsenBraustraße 2, 04107 LeipzigInnerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Wollen Sie, dass Ihr Angebot/Ihre Bewerbung nicht aus formellen Gründen ausgeschlossen wird?
Ja, dann beachten Sie folgende Hinweise:
- Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch!- Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!- Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke (soweit vorhanden)!- Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert ist!- Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweise auf Ihre AGB!- Führen Sie keine Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch!- Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint!- Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung.- Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das das Angebot abgeben wird.- Sofern vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur an der vorgegebenen Stelle zu versehen.- Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen.
Besuchen Sie regelmäßig das Deutsche Vergabeportal (DTVP), erreichbar unter https://www.dtvp.de.