Anzahl und Qualifikation der vorgesehenen Fachkräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die Anzahl und Qualifikation der vorgesehenen Fachkräfte für die besondere Leistungsart (Gegenstand der Vergabe) (siehe Anlage A04):
1. Der Nachweis zu der vorgesehenen Mindestanzahl von Fachkräften in Bezug auf die besondere Leistungsart (Gegenstand der Vergabe) wird vom Bieter durch Ausfüllen der Tabellen und Beifügung von Fachkräfteprofilen erbracht.
Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine zwingende Voraussetzung.
? für das Los 1 zutreffend:
für die besondere Leistungsart (Gegenstand der Vergabe) sind technische Fachkräfte in folgender Mindestanzahl pro Geschäftsjahr vorgesehen: 20 Fachkräfte
? für die Lose 2-5 zutreffend:
für die besondere Leistungsart (Gegenstand der Vergabe) sind technische Fachkräfte in folgender Mindestanzahl pro Geschäftsjahr vorgesehen: 10
2. Der Nachweis über die Qualifikation der technischen Fachkräfte wird vom Bieter durch das Einreichen von entsprechenden Nachweisen/Urkunden/Zertifikaten für die Fachkräfteprofile, losübergreifend und losspezifisch, mit Angebotsabgabe zu dem jeweiligen Los geführt.
? für alle Lose zutreffend:
- Der Bieter hat für jede im jeweiligen Los enthaltene Anlagenart die nach den am Leistungsort geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes, den einschlägigen technischen Regeln, Normen sowie den Herstellervorgaben erforderlichen, aktuell gültigen Prüfberechtigungen, Sachkundenachweise, Befähigungen, Anerkennungen, Zertifizierungen oder Ermächtigungen vorzulegen.
- Soweit für bestimmte Prüfleistungen eine behördliche Aner-kennung, Bestellung, Ermächtigung oder Eintragung in ein amtliches Verzeichnis des jeweiligen Bundeslandes erforderlich ist, ist der entsprechende Nachweis für das Gebiet des vorgesehenen Einsatzortes vorzulegen. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt.
- Der Bieter hat die für die jeweils angebotenen Prüfleistungen tatsächlich erforderlichen Nachweise einzureichen.
- Anerkennungsurkunde als Sachverständiger einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) gemäß BetrSichV Anhang 2 für wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme (Zulassung für regelmäßige Prüfungen - HP und ZP) oder gleichwertig oder Anerkennungsurkunde als Sachverständiger einer zugelassenen Überwachungsstelle für Aufzugsanlagen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU oder gleichwertig.
- Nachweis als befähigte Person gemäß BetrSichV i. V. m. TRBS 1203 für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel oder gleichwertig.
- Zertifikat als VdS-anerkannter Sachverständiger für elektrische Anlagen oder gleichwertig.
- Zertifikat als VdS-anerkannter Sachverständiger für Elektrothermografie oder gleichwertig.
- Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Blitzschutzsystemen gemäß DIN EN 62305 (VDE 0185-305) oder gleichwertig.
- Nachweis der Ermächtigung als Sachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer und maschinentechnischer Einrichtungen von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen (mindestens Ermächtigungsumfang B2, B3 und B4) oder gleichwertig.
? losbezogen
- Nachfolgende Nachweise/ Unterlagen zu den Fachkräfteprofilen sind mit Angebotsabgabe einzureichen und gelten als losbezogene Mindestanforderungen an die fachliche Qualifikation.
Dazu sind für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen (Anlagenarten) die jeweils erforderlichen Qualifikations- und Befähigungsnachweise losbezogen einzureichen.
Nachweise für die Technischen Anlagen - Los 1
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Anlagen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung
- Selbsttätige Feuerlöschanlagen
- Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Sicherheitsstromversorgungen
- Elektrotechnische Anlagen nach VdS 3602
- Druckbehälter
- Tankbehälter
- Aufzugsanlagen
Nachweise für die Technischen Anlagen-Los 2
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Anlagen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung
- selbsttätige Feuerlöschanlagen
- nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Sicherheitsstromversorgungen
- Druckbehälter
- Aufzugsanlagen
- Gaslöschanlagen
- Tankanlagen
Nachweise für die Technischen Anlagen-Los 3
- Lüftungsanlagen;
- CO-Warnanlagen;
- Anlagen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung;
- selbsttätige Feuerlöschanlagen;
- nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen;
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen;
- Sicherheitsstromversorgungen;
- Gaslöschanlagen.
Nachweise für die Technischen Anlagen-Los 4
- Lüftungsanlagen
- Anlagen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung
- Aufzugsanlagen
- Elektrotechnische Anlagen nach VdS 3602
Nachweise für die Technischen Anlagen-Los 5
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Anlagen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung
- selbsttätige Feuerlöschanlagen
- nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Sicherheitsstromversorgungen
- Druckbehälter
- Tankanlagen
- Bühnentechnische Anlagen
- Aufzugsanlagen
Die entsprechenden Nachweise/Unterlagen für die Fachkräfteprofile sind mit dem jeweiligen Angebot einzureichen.
Bei Nichteinhaltung der Eignungskriterien wird der Bieter als nicht geeignet angesehen. Daraus folgt zwingend der Ausschluss des Angebotes von der Wertung.