An den Standorten Bonn und Berlin soll ein Blindenleitsystem installiert werden. Geplant ist eine Ausstattung der Gebäude mit Übersichtsplänen an zentralen Anlaufpunkten sowie taktilen Bodenbelägen.
Der Auftrag wird losweise vergeben mit je einem Wirtschaftsteilnehmer. Es kann auf beide Lose geboten werden.
Aufgrund der bisher für eine selbstständige Nutzung der Wege in den Funkhäusern nur rudimentär vorhandenen Orientierungsmöglichkeiten für blinde Menschen und Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung besteht Handlungsbedarf, um hier eine Verbesserung zu erreichen.Das für die Ausschreibung vorgesehene Blindenleitsystem ermöglicht es Personen mit eingeschränkter Sehkraft, sich durch starke Kontraste zu orientieren. Zusätzlich werden die Übersichtspläne für blinde Personen durch einem 3D Druck zur fühlbaren Orientierung ausgestattet und taktile Bodenelemente sollen in den Gebäuden zu zentralen Punkten (z.B. Studios, Konferenzräumen, Kantine) führen. Bei Bedarf können auch einzelne Punkte wie zum Beispiel Arbeitsplätze an das Leitsystem angeschlossen werden.Die Ausstattung der Türschilder mit Brailleschrift soll aktualisiert und ergänzt werden. Dies erfolgt in DW-Eigenleistung durch einen eigenen Drucker.
Die Leistungen umfassen die Lieferung von Noppen- und Rippenmaterialien zur taktilen Orientierung sowie eines Gebäudeübersichtsplans zur Darstellung der Gebäudestruktur. Zusätzlich sind ein Etagenplan als haptischer Plan sowie ein haptischer Plan mit Tischaufsteller bereitzustellen. Die Montage der gelieferten Komponenten erfolgt optional und wird nach tatsächlichem Aufwand auf Basis angebotener Stundensätze und entsprechender Nachweise abgerechnet.
Preis
Für weitere Details und Beschreibungen verweisen wir auch auf die übrigen Vergabeunterlagen und im besonderen auf die Anlage 1.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Im Zeitraum vom 11.07.2025 bis zum 25.07.2025, wird an den Orten der künftigen Leistungserbringung, den Bietern die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung angeboten. Die Anmeldungen zur Besichtigung sind in der Abteilung Procurement and Travel der Deutschen Welle unter folgender Telefonnummer 0228/ 429 2342 möglich. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Hinweis: Das Leistungsverzeichnis für die vorliegende europaweite Ausschreibung wurde auf Grundlage eines fachlichen Konzepts für das Blindenleitsystem erstellt, das von der Firma Inklusion GmbH erarbeitet wurde.
Der Sachverständiger, hier Firma Inklusion GmbH, wird die Vergabestelle bei der Durchführung des Vergabeverfahrens nicht unterstützen. Dazu wird die Vergabestelle keinen Zugang zu den von Bewerbern/Bietern eingereichten Unterlagen, insbesondere den Angeboten, gewähren.