Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsdienstleistungen für die Cloud-Transformation der Deutschen Welle (DW).
Die Dienstleistungen umfassen die Unterstützung des IT- und Cloud-Managements der DW bei der Einführung und Etablierung sowie Entwicklung von Cloud-übergreifenden Themenfeldern. Zudem umfasst das Leistungsspektrum die Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Transformation, sowie die Durchführung und Koordination entsprechender Migrationsprojekte. Darüber hinaus können dem AN im Rahmen der gemeinsamen Planung mit der DW auch Aufgaben aus dem Betrieb und der Administration nach den Migrationen übertragen werden. Zusätzlich zur operativen Unterstützung kann der AN auch strategisch eingebunden werden, indem er u. a. bei der Fortschreibung der Cloud-Strategie der DW mitwirkt. Die vorangegangenen Ausschreibungsgegenstände werden in zwei Lose aufgeteilt.Die Rahmenvereinbarung soll für eine feste Laufzeit von zunächst 24 Monaten (01.12.2025 bis 30.11.2027) und drei, jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen, abgeschlossen werden. Daraus ergibt sich eine maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren (01.12.2025 bis 30.11.2030).Die deutsche Welle behält sich das Recht vor auf Abgabe des erstens Angebots zu bezuschlagen. Dies kann zu einem früheren Start der Rahmenvereinbarung führen.
Die Rahmenvereinbarung soll für eine feste Laufzeit von zunächst 24 Monaten (01.12.2025 bis 30.11.2027) und drei, jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen, abgeschlossen werden. Daraus ergibt sich eine maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren (01.12.2025 bis 30.11.2030).
Jedes Los verwendet seine eigenen losspezifischen Zuschlagskriterien.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
keine weiteren Angaben
Unterstützungsdienstleistungen für das Linienmanagements und Unterstützungsdienstleistungen des Portfolio- und Projektmanagements
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
Für weitere Details und Beschreibungen verweisen wir auch auf die übrigen Vergabeunterlagen und im besonderen auf die Anlage 1.Das der Ausschreibung beigefügte Dokument "Vorlage für Projektreferenzen" ist zur besseren Vergleichbarkeit der abgefragten Referenzen zwingend zu verwenden.
Der AG erwartet, dass die Projektreferenzen (nicht älter als drei Jahre) in dem separaten Dokument (Anlage - Vorlage für Projektreferenzen) eingereicht werden und folgende Angaben beinhalten, um eine einheitliche, transparente Wertung zu ermöglichen: - Namen des Auftragnehmers- Name des Kunden- Angabe eines Ansprechpartners (Name, Funktion und Telefonnummer ODER Einräumung der Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Bewerber Kontakt mit dem Referenzkunden aufzunehmen)- Zeitraum der Projektdurchführung- Auftragsgegenstand (Titel und Kurzbeschreibung)- Eine Beschreibung aus der u. A. hervorgeht: - Welche Technologien, Methoden und ggf. Konzepte wurden eingesetzt? - Was waren besondere Herausforderungen/Probleme und gefundene Lösungen? - Welche Rollen wurden in welchem Umfang eingesetzt? - Wenn vorhanden, Links zu den Referenzprojekten
Hinweis: Bitte einen konkreten Bezug zu den jeweiligen Kriterien herstellen. Eine Referenz kann mehrere Kriterien abdecken.(Sollte dies aus Datenschutzgründen in Teilen der o.a. Punkte nicht möglich sein, ist die Angabe in anonymisierter Form möglich)"
Unterstützungsdienstleistungen für den Betrieb