Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
Vorzulegende Nachweise:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft schriftlich ausgefüllt, und dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, weist der Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung