Verfahrensangaben

Neubau Bettenhaus

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.06.2026
07.07.2026 10:00 Uhr
21.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
13-S0KLISUED000-23
Südring 81
18059
Rostock
Deutschland
DE803
vergabestelle@kliniksued-rostock.de
+49 3814401-8751

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Klinikum Südstadt Rostock
13-S0KLISUED000-23
Südring 81
18059
Rostock
Deutschland
DE803
Vergabestelle
vergabestelle@kliniksued-rostock.de
+49 3814401-8751

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 38558815164
+49 38558848515817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
44211000-2
45215130-7
45223000-6
45223800-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, das Klinkum Südstadt Rostock, beabsichtigt auf dem bestehenden Klinikgelände in der
Rostocker Südstadt ein Bettenhaus mit Anschlussbauwerken an den Bestand durch einen Generalunternehmer zu errichten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Neubau des Bettenhauses wird als flach gegründetes, in das bestehende Gelände einschneidendes, fünfgeschossiges Gebäude, inklusive Untergeschoss errichtet.
Im Erdgeschoss und den 3 Obergeschossen befinden sich neben den Bettenzimmern die dazugehörigen Funktionsräume.
In jeder Etage sind die haustechnischen und medizinischen Infrastrukturräume (z.B. IT/AV/SV, sowie im EG-3.OG die reinen/unreinen Arbeitsräume, Entsorgungsräume, Stationsküche, Schwesternstützpunkte) vorhanden. Im Untergeschoss sind u.a. die Bettenaufbereitung, Lagerräume und Räume für die Haustechnik und Hausanschlüsse sowie die zugehörigen Nebenraumzonen situiert. Die vertikale Erschließung des Gebäudes vom UG bis zum 3.OG erfolgt über 2 Treppenräume, 3 Aufzüge und die erforderlichen Technikschächte. Das Dachgeschoss ist über den nördlichen Treppenraum erreichbar. Zur Belichtung und Belüftung der Gebäudetiefe ist im südlichen Gebäudeteil ein Lichthof vom EG bis zum Dach situiert.
Die horizontale Erschließung erfolgt über die Flure. Im UG, EG und 1.OG wird das Gebäude über die s.g. Magistralen mit den Bestandsgebäuden im Norden und Westen verbunden.

Die Haustechnik wird in den Geschossen horizontal innerhalb der abgehängten Decken verteilt. Im UG wird die Zu-/ Abluft der RLT über einen Erdschacht und ein Ansaugbauwerk realisiert.
Die tieferliegende RLT -Zentrale ist über einen Dücker mit einem der Hauptschächte im Norden horizontal unter dem darüberliegenden Flur
verbunden. Die Hauptzugänglichkeit für die Patienten, Besucher und das Personal erfolgt über die Gebäudeanbindungen an die benachbarten Bestandsgebäude. Die Entfluchtung des Gebäudes im EG und UG erfolgt aus den Geschossen über die Treppenräume bis zu den Notausgängen aus den Magistralen im EG und Notausgängen im UG. Darüber hinaus kann das Gebäude von außen über 2 Niedergänge die auch als Notausgänge fungieren erreicht werden.

Außerhalb des Gebäudes befindet sich der Standort des zentralen Wärmeerzeugers einer Wärmepumpe. Darüber hinaus sind außen die Niedergänge und das v.g. Lüftungsbauwerk mit 2 Türmen vor der Ostfassade vorgesehen.
Die Hausanschlüsse sind bauseits bereits bis an das Baufeld herangeführt und werden im Zuge der Gebäudeerstellung vom Ersteller / AN in das Haus eingeführt.

Der AN schuldet dem AG zur Erreichung des Leistungsziels sämtliche erforderlichen Planungen, um das Leistungsziel zu erreichen: ggf. Tektur der Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Brandschutzüberwachung.

Der AN schuldet dem AG ein fix und fertiges, vollständig funktions- und betriebsfertiges Bettenhaus nebst Anschlussbauwerken gemäß den sämtlichen Inhalten der Funktionalen Leistungsbeschreibung und sämtlicher der dafür erforderlichen Leistungen dass:

- Fachtechnisch einwandfrei ist und den der Gebäudeart und Gebäudenutzung betreffenden aktuellen Normen, Richtlinien und sonstigen einschlägigen und anzuwendenden technischen Bestimmungen sowie den gültigen Gesetzen und Herstellerrichtlinien entspricht
- den betreffenden Arbeitsschutzrichtlinien entspricht
- Voll funktionsfertig ist,
- Von sämtlichen erforderlichen öffentlich bestellten oder sonstigen Prüfsachverständigen und Behörden vollumfänglich abgenommen und in Betrieb genommen ist,
- Von der Behörde, den Prüfingenieuren, Sachverständigen, Feuerwehr, Gutachtern und den sonstigen betreffenden öffentlichen Stellen und Körperschaften schriftlich zur vollumfänglichen Nutzung freigegeben ist,
- mangelfrei ist.

Der AN schuldet dem AG die v.g. Leistungen innerhalb der vereinbarten Kosten, Qualitäten und Termine einschl. sämtlicher dafür erforderlicher Planungs- u. Bauleistungen, Materialien, Stoffe und Geräte, einschl. der Bauüberwachung und Koordinationsleistungen und sonstiger Leistungen und Maßnahmen, Gebühren, Genehmigungen, Abstimmungen, die für die Erreichung des Leistungsziels erforderlich sind, auch, wenn diese nicht in der FLB gesondert erwähnt werden.

- Das UG inkl. der Anschlussbauwerke im UG, die an den Bestand an Haus A verlaufen, sind in konventioneller Bauweise herzustellen (z.B. Stahlbetongründung / Stahlbetonwände / Mauerwerk / Trockenbau)
- Die Gründung der oberirdischen Anschlussbauwerke ist ebenfalls konventionell zu erstellen (z.B. Flachgründung mit Frostschürzen aus Stahlbeton, siehe auch Pos. im LV_Gründung Anschlussbauwerk.
Ab dem EG inkl. der ab dem EG aufgehenden Verbindungsbauwerke, kann der AN die Bauweise frei wählen.

z.B.
- Modulares Bauen
- Serielles Bauen
- konventionelles Bauen
- Hybride Bauweisen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
20.10.2026
10.05.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Südring 81
18059
Rostock
Deutschland
DE803

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zulagen für die Entsorgung belasteter Böden: Z1.1, Z1.2, Z2, DK1, DK2

Alternative zum Abdichtungskonzept

Alternative zu Abhangdecken in F30 statt F0

Baustellenschild

Stundenlohnarbeiten

BOS-Funkanlage

Wartungsverträge

Bauleistungsversicherung

Zusätzliche Angaben

Hinweis Sicherheitsunterlagen:
Das Klinikum Südstadt Rostock unterliegt, aufgrund seiner kritischen Infrastruktur, strengen Sicherheitsvorschriften, aus diesem Grund sind bestimmte sicherheitsrelevante Bau-, Lage- und Ausführungspläne sowie der Erläuterungsbericht nicht unmittelbar elektronisch bereitgestellt. Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt in der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) nach Anforderung durch das interessierte Unternehmen und gegen Abgabe einer ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung.
In der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber diese Unterlagen zusammen mit dem Tag der Aufforderung. Hierzu muss die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung mt dem Teilnahmeantrag vorliegen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y57YTP25D5UQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Hinweis Sicherheitsunterlagen:
Das Klinikum Südstadt Rostock unterliegt, aufgrund seiner kritischen Infrastruktur, strengen Sicherheitsvorschriften, aus diesem Grund sind bestimmte sicherheitsrelevante Bau-, Lage- und Ausführungspläne sowie der Erläuterungsbericht nicht unmittelbar elektronisch bereitgestellt. Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt in der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) nach Anforderung durch das interessierte Unternehmen und gegen Abgabe einer ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung.
In der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber diese Unterlagen zusammen mit dem Tag der Aufforderung. Hierzu muss die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorliegen.

Hinweise zu den Ortsbesichtigungen im Verfahrensverlauf:
1. Freiwillige Erstbesichtigung
(Phase 1: Teilnahmewettbewerb)
Während des laufenden Teilnahmewettbewerbs wird allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu einer freiwilligen Ortsbesichtigung des Baugrundstücks / des Bestandsobjekts eingeräumt. Die Teilnahme an diesem Termin ist keine Voraussetzung für das Bestehen des Teilnahmewettbewerbs. Die Termine und Anmeldemodalitäten für diese unverbindliche Erstbesichtigung können über das Vergabeportal angefragt werden.

2. Verpflichtende Hauptbesichtigung
(Phase 2: Angebotsphase)
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass für die anschließende, ordnungsgemäße Erstellung und Kalkulation des Angebots eine detaillierte Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten unerlässlich ist. Für diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die Teilnahme an einer von der Vergabestelle koordinierten offiziellen Ortsbesichtigung in der Angebotsphase zwingend verpflichtend.

Ausschlusskriterium:
Die Teilnahme an der Pflichtbesichtigung in der Angebotsphase ist ein Ausschlusskriterium.
Angebote von Bietern, die an diesem offiziellen Pflichttermin in der Angebotsphase nicht teilgenommen haben, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die Termine hierfür werden zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet.

Berücksichtigung bei der Fristbemessung:
Die Vergabestelle wird die Pflicht zur Ortsbesichtigung bei der Festlegung der Angebotsfrist gemäß § 10 EU Abs. 2 VOB/A angemessen berücksichtigen. Die Frist zur Einreichung der Angebote wird so bemessen, dass allen teilnehmenden Bietern nach dem stattfindenden Besichtigungstermin ausreichend Zeit zur Einarbeitung der Erkenntnisse in die Kalkulation zur Verfügung steht. Die konkrete, verlängerte Angebotsfrist wird mit den Vergabeunterlagen in Phase 2 mitgeteilt.

Nachfolgeklausel:
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen.

Nutzung Projektserver PLANFRED:
Die Projektkommunikation wird über ein webbasiertes System, in das alle Unterlagen des AN einzustellen sind, geführt. Die Dateinamenskonvention wird vom AG vorgegeben.
Unterlagen und Pläne, die der AN zur Erbringung seiner Leistung benötigt werden ebenfalls ausschließlich über das System digital bereitgestellt.
Eine Einladung zum Projektserver erfolgt über den Auftraggeber.

Eignung des Bewerbers:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit akzeptiert der Auftraggeber die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV) bei der ABST MV.

Registrierung auf der Plattform:
Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden sie gebeten, sich auf der Plattform DTVP freiwillig registrieren zu lassen.
https://dtvp.de/bieter/registrierung/

Service- & Support-Center Cosinex:
Ausführliche Informationen für Unternehmen/Bieter sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz (vmp) und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- & Support-Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Hinweise zum Datenschutz:
Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: http://www.kliniksued-rostock.de/unternehmen/datenschutz.html

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

"Rein nationale Ausschlussgründe" sind Gründe, aufgrund derer ein Bieter von einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, die jedoch nicht in EU-Richtlinien vorgegeben sind, sondern allein im nationalen Recht.

Beispiele für rein nationale Ausschlussgründe (Deutschland)

Im deutschen Vergaberecht (z. B. § 124 GWB) gelten u. a. als rein nationale Ausschlussgründe:

Mangelnde Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit, die nicht schon durch EU-Vorgaben erfasst ist

Verstöße gegen bestimmte nationale Vorschriften, z. B. Mindestlohnregelungen, Tariftreuegesetze (länderabhängig)

Abgabe unvollständiger oder irreführender Erklärungen, sofern diese nicht unter EU-Ausschlussgründe fallen

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 2 und 3

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,

§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 4 und 5

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 10

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

§ 6e EU VOB/A Abs. 4

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder

2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 6e EU VOB/A Abs. 4

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder

2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 3

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 4

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam
beseitigt werden kann

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 6

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 7

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 8 und 9

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder

das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Freistellungsbescheinigung Finanzamt bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes EStG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts, nicht älter als 12 Monate.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Oberbürgermeisterin
Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock"
Akademisches Lehrkrankenhaus
der Universität Rostock
informiert:

Hinweis zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als juristische Person des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. IS. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 % von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.

Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag vor oder nach dem 31. Dezember 2001 erteilt wurde.

Wir bitten auch in Ihrem Interesse um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamtes. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden.

Der Auftragnehmer ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug.

Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15 % abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.

Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der Vergabestelle die notwendigen Daten über das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer mitzuteilen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z. B. SOKA-Bau), nicht älter als 3 Monate.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist erfüllt.
Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, nicht älter als 3 Monate.

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Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz 1 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen.

Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind:

- Erbrachte Leistungen im Klinikneubau, Rehaneubau oder Neubau von Pflegezentren.
- BGF > 5.000 m2
- Das Bauvorhaben wurde als Total- oder Generalunternehmer schlüsselfertig realisiert.
- Das Gebäude ist fertiggestellt (d.h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommen) und diese Fertigstellung lag nicht vor dem 01.06.2019.
- Zum Leistungsumfang gehörte auch die Einholung der Baugenehmigung.
- Angabe der Baukosten in EURO netto.
- Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten.

Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 1".

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz 2 - Nachweis einer weiteren Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen.

Die Referenz wird gewertet, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

- Erbrachte Neubauleistung im Bereich: Klinik, Reha Pflege oder öffentliche Gebäude
- BGF > 3.000 m2
- mind. 1 Sockelgeschoss mit mind. 2 Ebenen
- Das Bauvorhaben wurde vom Bewerber schlüsselfertig realisiert.
- Das Gebäude ist fertiggestellt (d.h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommen) und diese Fertigstellung lag nicht vor dem 01.06.2019.
- Angabe der Baukosten in EURO netto
- Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten

Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 2".

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Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz - Durchschnittlicher Jahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Bauleistungen.
Bitte geben Sie den Wert in EURO netto, ohne Kommastelle an. Mindestanforderung: 20 Mio EUR.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Beschäftigtenanzahl - Aktuelle Anzahl leitender technischer Mitarbeiter (Projekt- und Bauleiter). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Vollzeitstellen-Äquivalent. 0,5 Punkte je Mitarbeiter , max. 10 Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Versicherungen - Eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung sind nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Gesamtprojektleitung - Es ist eine Gesamtprojektleitung für die gesamte Dauer des Projektes als Haupt-Ansprechpartner für den AG zu stellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Oberbauleitung - Der Bewerber verfügt über eine Oberbauleitung. Ein Organigram ist einzureichen. Im Auftragsfall wird zugesichert, dass eine Oberbauleitung verfügbar ist. Ein aktuelles Organigramm ist nachzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifizierung nach ISO 9001 - Nachweis eines aktuell gültigen Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder vergleichbar. Ein Nachweis ist einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Finanzierung

siehe Funktionale Leistungsbeschreibung

siehe Funktionale Leistungsbeschreibung

Rechtsform des Bieters

Bietergemeinschaften müssen bei Beauftragung eine gesamtschuldnerisch haftende ARGE gem. § 705 BGB mit bevollmächtigten Vertreter gründen und bis zur Abwicklung des Auftrages aufrecht erhalten. Dazu ist eine ARGE-Erklärung abzugeben, in der auch die Leistungsabgrenzung innerhalb der ARGE dargestellt wird.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Teilnahmeantrag:
- CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter
- Eigenerklärung EU-Sanktionen RUS
- Erklärungen und Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V_MinArbV MV)
- Fragebogen zur Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb
- KSR_Bietererklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- KSR_Bietererklärung Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz im Vergabeverfahren
- TNW Erklärung Bewerbergemeinschaft
- TNW Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
- TNW Leistungen Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
- TNW Teilnahmeantrag
- TNW Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
- TNW Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
- VVB 124/ VVB 124 LD Eigenerklärung

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung