Verfahrensangaben

Vorgezogene Erschließung

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.12.2025
20.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
13-S0KLISUED000-23
Südring 81
18059
Rostock
Deutschland
DE803
vergabestelle@kliniksued-rostock.de
+49 3814401 8751

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Klinikum Südstadt Rostock
13-S0KLISUED000-23
Südring 81
18059
Rostock
Deutschland
DE803
Vergabestelle
vergabestelle@kliniksued-rostock.de
+49 3814401 8751

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 38558815164
+49 38558848515817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45230000-8
44130000-0
44160000-9
45110000-1
45310000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bauleistungen zur Errichtung einer Trafostation inkl. Netzersatzanlage sowie die dazugehörige vorgezogene Erschließung der Freianlage für das neue Bettenhaus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Maßnahmenerläuterung nach Kostengruppen

KG 225 Stromversorgung:
Das Bauvorhaben wird über eine 20 kV-Ringleitung der Stadtwerke Rostock versorgt. Zwei Mittelspannungsleitungen werden in eine neue Trafostation geführt, die vorhandene Leitung wird aufgetrennt. Eine neue NSHV versorgt den Neubau, bestehende Zuleitungen zu Haus B werden umverlegt. Reserven für spätere Erweiterungen werden berücksichtigt.

KG 226 Telekommunikation:
Der Bestand bleibt weitgehend unverändert. Die Stadtwerke verlegen eine neue LWL-Einspeisung in Haus B über bestehende Trassen.

KG 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen:
Errichtung einer neuen Trafostation (3 × 630 kVA), da die vorhandene Station nicht ausreicht. Ausstattung mit Einspeise- und Übergabefeldern, Messfeld und NSHV. Erweiterungsoptionen sind vorgesehen.

KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen:
Neue Netzersatzanlage (630 kVA) als Betonstation parallel zur Trafostation. Versorgung des Neubaus im Notstrombetrieb.

KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen:
Einbindung der Stationen in die Brandmeldeanlage des Klinikums. Anbindung an die Gebäudeleittechnik (GLT) mit entsprechenden Datenpunkten.

KG 510 - Erdbau
Abtrag, Lagerung und Wiedereinbau des Oberbodens. Entsorgung belasteter Böden nach Baugrundgutachten (50 % Z 1.2).

KG 530 - Oberbau und Deckschichten
Wiederherstellung von Straßen- und Wegeflächen sowie Herstellung von Provisorien:
Oberbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse Bk 0,3. Frostsicherer Aufbau mit 55 cm Gesamtdicke.
- Wege (begehbar): Betonpflaster 8 cm + Tragschicht 23 cm.
- Straßen (befahrbar): Pflaster 8 cm + Tragschichten 43 cm.
Sonstiges: Schotterrasenflächen im Bereich Trafo/NEA, Traufstreifen aus Platten, Probefelder und Kontrollprüfungen berücksichtigt.

KG 551/552 Abwasser- und Wasseranlagen:
Abwasser im Trennsystem. Rückbau alter Kanäle, Neubau DN 150-600 aus PP/BETON, inkl. Revisionsschächte und Dichtheitsprüfung. Regenwasser wird über Sedimentationsanlage in den Bullengraben eingeleitet (Genehmigung 44 l/s, Rückhaltevolumen ? 30 m3). Umverlegung von Trink- und Löschwasserleitungen DN 150, Umsetzung eines Hydranten.

KG 556 Elektrische Anlagen:
Umverlegung von 6 Starkstromkabeln 240 mm2.

KG 557 Kommunikation:
Verlegung neuer LWL- und Fernmeldekabel, Anbindung der BMA und Störmeldungen an Haus B.

KG 570 - Vegetationsflächen
Einbau und Auflockerung des Mutterbodens, Verbesserung durch organische Düngung. Ansaat von Rasenflächen mit Regelsaatgutmischung, Fertigstellungspflege.

KG 591 Baustelleneinrichtung:
Herstellung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, inkl. Baustrom, Bauwasser, Zufahrten und Verkehrssicherung.

KG 593-594 Sicherung und Abbruch:
Suchschachtungen, Verbau bei tiefen Gräben, Wasserhaltung bei RW-Trassen. Abbruch und Entsorgung vorhandener befestigter Flächen und Fundamente, Beräumung des Baufelds.

KG 598-599 Provisorien und Abschluss:
Temporäre Zufahrten und Wege aus RC-Schotter, Baubrücken für Fußgänger. Abschlussvermessung und Bestandsdokumentation nach Fertigstellung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
25.02.2026
10.03.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Südring 81
18059
Rostock
Deutschland
DE803

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
DVGW- Zertifikat W2 für erdverlegte Trinkwasserleitungen

Zertifikat ist vorzulegen

Gewichtung
0,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Entwässerung über ein seperates Schmutz- und Regenwassersystem => Unterstützung des natürlichen Wasserkreislaufs und Entlastung des öffentlichen Kanalnetzes
Einhaltung und Gewährleistung des Arten- und Baumbestandsschutzes

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y57YTJEDWCD5

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bestandteile des Vertrages:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).

Nachfolgeklausel:
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.

Nutzung Projektserver:
Die Projektkommunikation wird über ein webbasiertes System, in das alle Unterlagen des AN einzustellen sind, geführt. Die Dateinamenskonvention wird vom AG vorgegeben.
Unterlagen und Pläne, die der AN zur Erbringung seiner Leistung benötigt werden ebenfalls ausschließlich über das System digital bereitgestellt.

Eignung des Bewerbers:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" samt der darin aufgeführten Erklärungen vorzulegen.

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit akzeptiert der Auftraggeber die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV) bei der ABST MV.

Sind im Angebot Nach- und Nebenunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf der
Auftragnehmer diese nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers wechseln.

Zahlungsbedingungen:
Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung nebst quittierten Lieferschein oder Leistungsnachweis und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin. Macht der Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt.
Die Skontofrist sollte 14 Tage nicht unterschreiten.

Einbeziehung und Wertung von Rabatten:
Der Auftraggeber behält sich die Einbeziehung und Wertung von Rabatten vor.

Technologieanpassungsklausel:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neue auf dem Markt kommende Modelle während der bestehenden Vertragslaufzeit zu liefern.

Bauleistungsversicherung:
Eine Bauleistungsversicherung für die Baumaßnahme wird durch den Auftragnehmer abgeschlossen.

Registrierung auf der Plattform:
Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen zum Vergabeverfahren erhalten, werden sie gebeten, sich auf der Plattform DTVP freiwillig registrieren zu lassen.
https://dtvp.de/bieter/registrierung/

Service- & Support-Center Cosinex:
Ausführliche Informationen für Unternehmen/Bieter sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz (vmp) und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- & Support-Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Hinweise zum Datenschutz:
Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: http://www.kliniksued-rostock.de/unternehmen/datenschutz.html

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 2 und 3

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,

§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 4 und 5

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

§ 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 10

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

§ 6e EU VOB/A Abs. 4

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder

2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 6e EU VOB/A Abs. 4

Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder

2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 3

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 4

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 5

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 6

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 7

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

§ 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 8 und 9

Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder

das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Bildungs- und Berufsqualifikation Bauleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat eine für die Bauleitung vorgesehene Person zu benennen und folgende Nachweise einzureichen:

- Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister im Tiefbau, Straßenbau oder Rohrleitungsbau oder gleichwertig
- Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Leitung oder Überwachung von Tiefbau- oder Kanalbaumaßnahmen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Bildungs- und Berufsqualifikation Vorarbeiter vor Ort (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat einen verantwortlichen Vorarbeiter vor Ort zu benennen und folgende Angaben zu machen:

- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Straßenbauer, Rohrleitungsbauer oder Tiefbauer
- Idealerweise Meister- oder Vorarbeiterqualifikation
- Mindestens 10 Jahre Erfahrung

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Bildungs- und Berufsqualifikation Facharbeiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Bauausführung sind qualifizierte Facharbeiter einzusetzen. Gefordert werden:

- Mindestens zwei Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung im Tiefbau, Rohrleitungsbau oder Straßenbau

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl der Beschäftigten / Mitarbeiteranzahl (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aufgrund der Flugfeldquerung werden parallel 4 Tiefbaukolonnen mit je 5 Mitarbeitern benötigt (Schichtsystem).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Freistellungsbescheinigung Finanzamt bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes EStG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts, nicht älter als 12 Monate.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Gewerbean- bzw. -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung oder Ummeldung bei der zuständigen Behörde.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Bescheinigung der Versicherung/des Versicherungsvermittlers einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z. B. SOKA-Bau), nicht älter als 3 Monate.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist erfüllt.
Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, nicht älter als 3 Monate.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Gewerbeerlaubnis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Bescheinigung optional, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes.
Vorlage einer gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO oder entsprechender gesetzlicher Grundlage.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl der Beschäftigten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzliste (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Kalenderjahre.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

3 Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste mit mindestens 3 vergleichbaren Projekten der letzten 3 Jahre (Bauvolumen je Bauvorhaben: 1.500.000 EUR - 2.000.000 EUR, gleichartige Leistung)

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Güteschutz Kanalbau AK1 - Gütezeichen ist einzureichen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz - Zertifikat ist einzureichen

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifizierung nach DIN 14675 - für Arbeiten an Brandmeldeanlagen
Zertifikat ist einzureichen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mitarbeiteranzahl - Aufgrund der Flugfeldquerung werden parallel 4 Tiefbaukolonnen mit je 5 Mitarbeitern benötigt (Schichtsystem).Die Arbeiten sind in max. 5 Tagen zu erledigen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen - mindestens drei vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre
Auftragsvolumen pro Bauvorhaben 1,5 Mio. - 2 Mio. EUR

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Bauleitung

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Vorarbeiter vor Ort

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Facharbeiter - Für die Bauausführung sind qualifizierte Facharbeiter einzusetzen.

Finanzierung

Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung nebst quittierten Lieferschein oder Leistungsnachweis und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin. Macht der Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt.
Die Skontofrist sollte 14 Tage nicht unterschreiten.

Rechnungen sind ausschließlich elektronisch an: rechnung-bmt@kliniksued-rostock.de einzureichen.

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaften geleistet werden. Siehe Formblätter 421 und 422 der Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Urkalkulation ist mit dem Angebot in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung