gemäß Eigenerklärung
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Vorzulegende Nachweise:
4. Haftpflichtversicherung; Die Deckungssummen dieser Versicherungen müssen je Schadensereignis mindestens betragen:
in der Haftpflichtversicherung
- 3.000.000,00 (drei Millionen Euro) pauschal für Personenschäden
- 1.000.000,00 (eine Million Euro) pauschal für Sach- und Vermögensschäden.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung