Vorzulegende Nachweise:
1. Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124) - bei beabsichtigtem Zuschlag: entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen; Gem. § 6b II sind die Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen zu bestätigen. Die Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen erfolgt bei Zuschlagsbeabsichtigung. Die Unterlagen sind dann in der gesetzten Frist einzureichen. Unterbleibt dies, kann die positive Eignung nicht festgestellt werden und es erfolgt ein Ausschluss; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
2. Tariftreueerklärung gem. § 4 I NTVergG; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3. Nachweis zur vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; gem. § 8 II NTVergG - kann unter Angabe der Präqualifikationsnummer entfallen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Haftpflichtversicherungsnachweis; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung