Die Stadt Lingen (Ems) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2026 und 2027 aus.
Das ausgeschriebene Jahresvolumen beläuft sich auf rd. 2,88 GWh. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lieferstellen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.Minder- und Mehrlieferungen sind innerhalb eines Toleranzbands von 90% (Mindestmenge) und 110% (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmenge zu liefern und zu vergüten. Das Vorgehen zur Abrechnung von Minder- bzw. Mehrmengen ist unter § 6 des Stromliefervertrags geregelt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftragoder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstandenist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag istunzulässig, soweit 1. der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1Satz 2bleibt unberührt.
Eine Nachforderung erfolgt nach den Vorgaben des §56 VgV.
Eigenerklärung zur Eintragung Registergericht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Verordnung (EI) - RUS Sanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit ei-ner Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit (es sind mindestens drei Referenzen vorzuweisen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zu Beachten sind die einzureichenden Unterlagen und Unterlagen zur Bedingung an die Auftragsausführung