Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit einem Auftragnehmer für den Betrieb der Ihm übergebenen Räume und sowie die technische Vorbereitung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen des Auftraggebers
Im Detail ist dies die Betreuung des Multifunktionssaals Haus 11 auf dem Gelände des Bayerischen Rundfunks, Wallensteinstraße 117 90431 Nürnberg mit Kapazitäten zwischen 25 und 300 Personen beim Bayerischen Rundfunk in einem Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2029.
Der Saal wird in unterschiedlichen Ausprägungen für Konferenzen, Sitzungen, Produktionen des Hörfunks und Fernsehens sowie öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Preisverleihungen und Festivals genutzt.
Durch das Location Management sollen das Haus 11 - Saal incl. des Foyers und einige Lagerräume - betreut werden.Der Saal erhält eine technische Grundausstattung im Bereich Licht-, Beschallungs- und Bühnentechnik, mit der einfache Veranstaltungen durchgeführt werden können.Die für die Durchführung von Veranstaltungen erforderliche Technik wird mit Vertragsbeginn in die Verantwortung des Auftragnehmers übergeben. Die Betriebsbereitschaft der übergebenen Technik ist zu jeder Zeit durch Wartung und Pflege in geeigneten Abständen sicher zu stellen.
Der BR hat die Option, den Auftrag bis zu zwei (2) mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.Diese Option muss mindestens [3] Monate vor Ablauf des Vertrags/Leistungszeit in Textform ausgeübt werden. Automatische Verlängerungen des Vertrags/Leistungszeit ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung über einen Zeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
Januar 2030
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Keine
Anlage 11 - Referenzangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bonitätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):