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Verfahrensangaben

LV 16/2026 Metalltüren FM-ASB H11

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.02.2026
24.02.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.
DE129523494
Rundfunkplatz 1
80335
München
Deutschland
DE212
Zentraleinkauf - Vergabemanagement
ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de
+49 89590094912
+49 89590023469

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
DE811335517
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45421100-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an der Floriansmühlstraße unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" die Sanierungsmaßnahmen des Bestandshauses 11.

Das Leistungsverzeichnis Metalltüren umfasst folgende Leistungen:
- Ausführung von Stahlblechtüren mit und ohne Brandschutzanforderungen
- Ausführung von Stahlrohrrahmentüren mit Brandschutzanforderungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Stahlblechtüren feuerhemmend
Stahlblechtüren feuerhemmend, rauchdicht
Stahlblechtüren feuerbeständig, rauchdicht
Stahlblechtüren ohen Anforderungen
Türzubehör
Rohrrahmentüren feuerhemmend, rauchdicht
Rohrrahmentüren rauchdicht
Glaselement mit Rohrrahmentür, ohne Anforderung
Türzubehör

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Tagen
330
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y54YTUDYZM6V

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Keine

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe einer Präqualifizierung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers als Vertragsbestandteil vereinbart.

Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) gelten nicht.
Stattdessen gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe gemäß Ziff. 11.00. AVB.

Die Bezugsgröße für die Regelung in Punkt 4 dieses Formblattes 214.H zur Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) ist die im Vertrag vereinbarte Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).

Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 5 Sicherheitsleistungen für Mangelansprüche gelten nicht. Stattdessen gilt die Regelung zur Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.02. AVB.

Ferner gelten die weiteren besonderen Vertragsbedingungen gemäß Formblatt 214.HW.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung