Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an der Floriansmühlstraße unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" die Sanierungsmaßnahmen des Bestandshauses 11.
Das Leistungsverzeichnis Metalltüren umfasst folgende Leistungen:- Ausführung von Stahlblechtüren mit und ohne Brandschutzanforderungen- Ausführung von Stahlrohrrahmentüren mit Brandschutzanforderungen
Stahlblechtüren feuerhemmendStahlblechtüren feuerhemmend, rauchdichtStahlblechtüren feuerbeständig, rauchdicht Stahlblechtüren ohen Anforderungen TürzubehörRohrrahmentüren feuerhemmend, rauchdichtRohrrahmentüren rauchdicht Glaselement mit Rohrrahmentür, ohne Anforderung Türzubehör
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Keine
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe einer Präqualifizierung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Es werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers als Vertragsbestandteil vereinbart.
Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) gelten nicht. Stattdessen gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe gemäß Ziff. 11.00. AVB.
Die Bezugsgröße für die Regelung in Punkt 4 dieses Formblattes 214.H zur Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) ist die im Vertrag vereinbarte Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 5 Sicherheitsleistungen für Mangelansprüche gelten nicht. Stattdessen gilt die Regelung zur Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.02. AVB.
Ferner gelten die weiteren besonderen Vertragsbedingungen gemäß Formblatt 214.HW.