Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 3 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr). Die Versicherung hat insbesondere folgenden Zusatzbaustein zu umfassen:
Schlüsselklausel (Verlust von Schlüsseln, Codekarten und Zutrittsmitteln):
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter sowie Aufwendungen, die dem BR oder berechtigten Dritten infolge des Verlustes von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern oder sonstigen Zutrittsmitteln entstehen, die dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung übergeben wurden oder in deren Gewahrsam standen.
Die Deckung umfasst insbesondere:
- Kosten für den Austausch oder die Umprogrammierung von Schlössern, Schließanlagen, Schließzylindern sowie elektronischen Zutrittssystemen,
- Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel oder Zutrittsmittel,
- Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bewachung) bis zur Wiederherstellung der Zugangssicherheit.
Die Mindestdeckungssumme für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln und Zutrittsmitteln beträgt 100.000 EUR je Schadenereignis.
Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Bieter auf Los 1 und / oder Los 2 und / oder Los 3 bewirbt.