Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer ESG-Reporting-Softwae (SaaS) für den Bayerischen Rundfunk und weitere Bezugsberechtigten.Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Bieter für eine Laufzeit von 24 Monaten, vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 (Grundlaufzeit), mit der automatischen Verlängerungsoption um 2 mal 12 Monate bis zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten geschlossen werden.
Die Höchstabnahmemenge für die Gesamtlaufzeit von 48 Monaten ist für die ausgeschriebenen Leistungen unterschiedlich. Diese Höchstabnahmemengen sind im Preisblatt in der Spalte C angegeben!
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung, der sichere Betrieb und die fortlaufende Weiterentwicklung einer ESG Nachhaltigkeitsdatenmanagement Software als Software as a Service Lösung (im Folgenden "ESG Tool").Das ESG Tool muss den beteiligten Rundfunkanstalten (RFA) insbesondere ermöglichen,- jährlich Klimabilanzen zu erstellen,- Nachhaltigkeitsberichte nach dem Voluntary Standard (VS) zu erstellen (freiwillig; sowie aggregiert auf ARD Ebene in einem mehrjährigen Turnus) und- Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erstellen.Das ESG Tool ist als modulare Lösung bereitzustellen. Die Rundfunkanstalten müssen die fachlichen Module - mindestens "Klimabilanz", "VS-Bericht" und "CSRD-Bericht" - jeweils eigenständig beauftragen und nutzen können.Die Software muss so ausgestaltet sein, dass mehrere Rundfunkanstalten parallel damit arbeiten können. Jede Rundfunkanstalt verfügt über einen technisch und organisatorisch abgegrenzten Arbeitsbereich (Instanz oder Mandant) wie in Abschnitt 2.1 und folgend beschrieben.Eine zentrale ARD Sicht muss aggregierte Daten - insbesondere für eine konsolidierte ARD Klimabilanz sowie für einen ARD weiten VS Bericht - darstellen können, ohne die Datenhoheit der einzelnen Rundfunkanstalten zu beeinträchtigen. Diese kann systemintern oder durch Zulieferungen der einzelnen RFAs erfolgen.Das ESG Tool muss die Rundfunkanstalten bei Datenerhebung, -validierung, -auswertung, Berichterstellung, Dokumentation und Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen unterstützen. Daten, Kennzahlen und Belege sind revisionssicher, historisch nachvollziehbar und für externe Prüfer einsehbar bereitzustellen.
Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch bis zu zwei Male um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diese Verein-barung 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Im Preisblatt sind Leistungen als "optional" bezeichnet. Der Preis für diese Leistungen geht in die Bewertung des Angebots ein. Es besteht jedoch für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten keine Abnahmeverpflichtung.
Zusätzlich zum Auftraggeber sind die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bezugsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung.Radio BremenDeutschlandradioHessischer RundfunkSüdwestrundfunkMitteldeutscher RundfunkNorddeutscher RundfunkDeutsche WelleSaarländischer Rundfunk.Darüber muss die Rahmenvereinbarung für weitere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beitrittsoffen sein.
Juli 2030
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Keine
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 1,0 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
Bonitätsnachweis - Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels Zeugnis einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) ), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.Mindestanforderung:Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht in der unten beispielhaft dargestellten Tabelle 5 - Risikoklassen einer Risikoklasse nicht höher als III)
Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen.
Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Bereitstellung einer ESG-Tool als SaaS-Lösung zum Gegenstand haben. Weitere Anforderungen an die Referenz: Das ESG-Tool muss eine komplexe Organisationsstruktur abgebildet haben. Mindestens bei einer Referenz müssen die Daten für ei-ne VS-Berichterstattung oder "VSME+"-Berichtserstattung erfasst worden sein.Mindestens bei einer Referenz muss eine CSRD-Berichtserstattung umgesetzt worden sein.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Der Bieter muss ein ISO 27001 Zertifikat (oder eine vergleichbare Beschreibung der wesentlichen Anforderungen) vorlegen.