Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer ESG-Reporting-Software (SaaS) für den ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.08.2026
25.08.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.
DE129523494
Rundfunkplatz 1
80335
München
Deutschland
DE212
Zentraleinkauf - Vergabemanagement
ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de
+49 89590094912
+49 89590023469

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
DE811335517
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48463000-1
48900000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer ESG-Reporting-Softwae (SaaS) für den Bayerischen Rundfunk und weitere Bezugsberechtigten.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Bieter für eine Laufzeit von 24 Monaten, vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 (Grundlaufzeit), mit der automatischen Verlängerungsoption um 2 mal 12 Monate bis zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten geschlossen werden.

Die Höchstabnahmemenge für die Gesamtlaufzeit von 48 Monaten ist für die ausgeschriebenen Leistungen unterschiedlich. Diese Höchstabnahmemengen sind im Preisblatt in der Spalte C angegeben!

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung, der sichere Betrieb und die fortlaufende Weiterentwicklung einer ESG Nachhaltigkeitsdatenmanagement Software als Software as a Service Lösung (im Folgenden "ESG Tool").
Das ESG Tool muss den beteiligten Rundfunkanstalten (RFA) insbesondere ermöglichen,
- jährlich Klimabilanzen zu erstellen,
- Nachhaltigkeitsberichte nach dem Voluntary Standard (VS) zu erstellen (freiwillig; sowie aggregiert auf ARD Ebene in einem mehrjährigen Turnus) und
- Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erstellen.
Das ESG Tool ist als modulare Lösung bereitzustellen. Die Rundfunkanstalten müssen die fachlichen Module - mindestens "Klimabilanz", "VS-Bericht" und "CSRD-Bericht" - jeweils eigenständig beauftragen und nutzen können.
Die Software muss so ausgestaltet sein, dass mehrere Rundfunkanstalten parallel damit arbeiten können. Jede Rundfunkanstalt verfügt über einen technisch und organisatorisch abgegrenzten Arbeitsbereich (Instanz oder Mandant) wie in Abschnitt 2.1 und folgend beschrieben.
Eine zentrale ARD Sicht muss aggregierte Daten - insbesondere für eine konsolidierte ARD Klimabilanz sowie für einen ARD weiten VS Bericht - darstellen können, ohne die Datenhoheit der einzelnen Rundfunkanstalten zu beeinträchtigen. Diese kann systemintern oder durch Zulieferungen der einzelnen RFAs erfolgen.
Das ESG Tool muss die Rundfunkanstalten bei Datenerhebung, -validierung, -auswertung, Berichterstellung, Dokumentation und Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen unterstützen. Daten, Kennzahlen und Belege sind revisionssicher, historisch nachvollziehbar und für externe Prüfer einsehbar bereitzustellen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
30.09.2028

Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch bis zu zwei Male um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diese Verein-barung 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Im Preisblatt sind Leistungen als "optional" bezeichnet. Der Preis für diese Leistungen geht in die Bewertung des Angebots ein. Es besteht jedoch für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten keine Abnahmeverpflichtung.

Zusätzliche Angaben

Zusätzlich zum Auftraggeber sind die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bezugsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung.
Radio Bremen
Deutschlandradio
Hessischer Rundfunk
Südwestrundfunk
Mitteldeutscher Rundfunk
Norddeutscher Rundfunk
Deutsche Welle
Saarländischer Rundfunk.
Darüber muss die Rahmenvereinbarung für weitere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beitrittsoffen sein.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Juli 2030

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y54YTTF933CC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Keine

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

36
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 1,0 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Bonitätsnachweis - Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels Zeugnis einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) ), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung:
Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht in der unten beispielhaft dargestellten Tabelle 5 - Risikoklassen einer Risikoklasse nicht höher als III)

Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen.

Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Bereitstellung einer ESG-Tool als SaaS-Lösung zum Gegenstand haben. Weitere Anforderungen an die Referenz: Das ESG-Tool muss eine komplexe Organisationsstruktur abgebildet haben. Mindestens bei einer Referenz müssen die Daten für ei-ne VS-Berichterstattung oder "VSME+"-Berichtserstattung erfasst worden sein.
Mindestens bei einer Referenz muss eine CSRD-Berichtserstattung umgesetzt worden sein.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Der Bieter muss ein ISO 27001 Zertifikat (oder eine vergleichbare Beschreibung der wesentlichen Anforderungen) vorlegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung