Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 9 dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen.
Mindestbedingungen:
Verlangt werden zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss folgende Anforderungen belegen:
- Methodenkompetenz in der Feldphase (Stichprobenziehung, Feldsteuerung)
- Panelmanagement (Qualitätssicherung, Panel-Pflege, Interviewerschulung/-briefing)
- Erfahrungen in Fragebogenprogrammierung und Filterführung
- Ausspielung auf verschiedenen Geräten (Desktop, Laptop, Smartphone)
- Erfahrungen in der Daten-Analyse (inkl. Gewichtungen)
- Erfahrungen in der Durchführung von Umfragen im Medienbereich
- Zeitgemäße und effiziente Ergebnislieferung
- Aussteuerung von monadischen (Teil-)Stichproben
- Erfahrungen in der Aussteuerung und Durchführung von Umfragen auf Bundes- und Bundeslandebene