Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, für den Abruf von Switchen und Routern für das DAB-Sendernetz des Bayerischen Rundfunks.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Grundlaufzeit). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung nicht 6 Monate vor Ablauf kündigt.Die Rahmenvereinbarung endet nach 48 Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Das Höchstabnahmevolumen der vierjährigen Gesamtlaufzeit entspricht dem angebotenen Geldwert für 115 Router und Switche unterschiedlicher Typen gemäß "Leistungsbeschreibung - kaufmännischer Teil", Kapitel 2.3.
2 Router-Modelle und 2 Switch-Modelle inkl. Netzteile und Supportvertrag gemäß "Leistungsbeschreibung - fachlicher Teil"und gemäß den Bedingungen der "Leistungsbeschreibung - kaufmännischer Teil".
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Grundlaufzeit). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung nicht 6 Monate vor Ablauf kündigt.
Anlieferung ist nur möglich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Keine
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Anlage 11 - Referenzangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bonitätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels Zeugnis einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) ), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar istMindestanforderung:- Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-träge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen. Mindestbedingungen: Verlangt wird mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Lieferung von Routern und Switchen zum Gegenstand haben. Die Router und Switche müssen mit den in dieser Ausschreibung geforderten Routern und Switchen bezüglich Ihrer Funktionalität vergleichbar sein.