Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an derFloriansmühlstrasse unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" die Sanierungsmaßnahmen des Bestandshauses 11.
Das Haus 11 hat eine Gesamtlänge von ca. 70 m und eine Breite von 14 m.Die Erschließung des zweifach abgewinkelten Gebäudes erfolgt von der Ostseite über eine Freitreppe in den Eingangsbereich des hochgelegenen Erdgeschosses. Von dort führen zwei Treppenhäuser (TH A und TH B) in die oberen Vollgeschosse (1.OG, 2.OG, 3.OG), das Untergeschoss sowie das Dachgeschoss. Dem Eingangsbereich und dem Treppenhaus A zugeordnet ist ein Twin- Aufzug, dessen zwei Kabinen sämtliche Geschosse erschließen. Diese Aufzüge sind während der Baumaßnahme außer Betrieb. Ein weiterer Aufzug mit barrierefreien Abmessungen befindet sich im Treppenhaus B am Südende des Gebäudes. Es ist geplant, diesen nach den Abbruchmaßnahmen als Lastenaufzug für die Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Ein zusätzlicher Verbindungsgang im Unter- und Erdgeschoss führt zu Haus 4c. Zu Haus 12 besteht ein geschlossener Übergang im 1. und 2.?Obergeschoss.Die Baumaßnahme beinhaltet UG, EG, 1.OG bis 3.OG. Das Haus 11 wurde 1989-1990 erbaut.Das Untergeschoss beinhaltet im Wesentlichen Büroräume und Technikräume. Im Erdgeschoss befindet sich der Eingang, Büroräumen, Work Café und Konferenzzone. Das 1.OG bis 3.OG beinhalten Büro- und Besprechungsräume.
Kurzbeschreibung Leistungsumfang- Herstellung von Kabeltrag- und Leitungsführungssystemen- Kompl. Neuverkabelung der elektrischen Anlagen- Errichtung von neuen Bereichs- und Unterverteilungen- Installation von Geräteeinbaukanälen- Montage sämtlicher Installationsgeräte- Montage von Beleuchtungsanlagen- Herstellung des inneren Blitzschutzes- Installation einer KNX- Gebäude- und Anlagenautomation- Installation eines IT-Netzwerks- Installation einer Gegensprech-/Freisprechanlage- Verkabelung für eine Brandmeldeanlage- Herstellung und Unterhalt einer Baubeleuchtung- Verkabelung und Installation einer Außenbeleuchtung
Gegenstand dieser Ausschreibung Elektroinstallation sind:Installations-Leerrohre ca. 2000 mKabeltrassen ca. 1150 mGeräteeinbaukanäle, Stahlblech, lackiert ca. 880 mLeitungsführungskanäle ca. 100 mHauptleitungen 4 x16/16 bis 4 x 95/50 mm2 ca. 820 mKabel und Leitungen 3 x 1,5 bis 5 x 6 mm2 ca. 38.000 mStromkreisverteiler, Stand- und Wandgehäuse ca. 18 St.Installationsgeräte ca. 560 St.Brandabschottungen ca. 230 St.Brandschutzkanal, I30 - I120 ca. 35 mBeleuchtungskörper ca. 1350 St.Brandmelde-Verkabelung ca. 4700 mRWA-Anlagen 2 St.19"- Netzwerkschänke 12 St.Duplex- Datenleitung Kat. 7 ca. 34.500 mLWL- Kabel, OS2 ca. 350 mKNX- Komponenten ca. 850 St.Verkabelung im Außenbereich ca. 120 m
Es werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers als Vertragsbestandteil vereinbart.
Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) gelten nicht. Stattdessen gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe gemäß Ziff. 11.00. AVB.
Die Bezugsgröße für die Regelung in Punkt 4 dieses Formblattes 214.H zur Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) ist die im Vertrag vereinbarte Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 5 Sicherheitsleistungen für Mangelansprüche gelten nicht. Stattdessen gilt die Regelung zur Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.02. AVB.
Ferner gelten die weiteren besonderen Vertragsbedingungen gemäß Formblatt 214.HW.
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Keine
keine
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe einer Präqualifizierung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):