Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Corporate-Design-Agentur, welche den BR als Sparringpartner im aktuellen Veränderungsprozess strategisch, operativ und kommunikativ begleitet und das vielfältige BR-Angebotsportfolio auf Basis des bestehenden Corporate Designs weiterentwickelt, so-wie bei der Implementierung und Qualitätssicherung unterstützt.
Um innerhalb der komplexen markenstrategischen Herausforderungen unsere Marken und Angebote optimal weiterzuentwickeln, zu inszenieren und erlebbar zu machen, sehen wir den konzeptionell-kreativen Prozess mit der CD-Agentur in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ein fundiertes markenstrategisches Verständnis ist dabei grundlegend.Entscheidend ist, dass die Corporate-Design-Agentur die inhaltlichen, strukturellen und markenstrategischen Herausforderungen des BR versteht und kreative, nutzerzentrierte Lösungen findet.Weiteres Ziel ist es, die die Konzeption und Umsetzung im Rahmen des bestehenden Corporate-Design-Systems für die noch ausstehenden Programme BR Heimat, BR Puls und BR Klassik, sowie weitere Angebote des BR durch den Rahmenvertragspartner gewährleisten zu können. Dies geschieht in einem Beteiligungsprozess mit Pro-grammverantwortlichen und Redaktionen und vor allem in enger Zusammenarbeit mit dem Corporate Design.Die Rahmenvereinbarung soll eine schnelle Beauftragung ermöglichen, bei der die vertraglichen Komponenten im Voraus definiert sind. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2026 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2027 (=Grundlaufzeit).Dieser Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch bis zu zwei-mal um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diesen Vertrag 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.Das Höchstabnahmevolumen während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (2 Jahre Grundlaufzeit plus 2 optionale Verlängerungen um jeweils 1 Jahr) beträgt 920.000 Euro zzgl. Mwst.
Dieser Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch bis zu zweimal um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diesen Vertrag 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Die Angebots-/Bieterpräsentationen finden in KW 44 2025 statt und werden voraussichtlich jeweils als Videokonferenz durchgeführt. Die Bieter sind aufgefordert, sich die KW 44 frei zu halten.Eine Nichtteilnahme an der Angebots-/Bieterpräsentation führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
August 2029
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Angebots-/Bieterpräsentationen finden in KW 44 2025 statt und werden voraussichtlich jeweils als Videokonferenz durchgeführt. Alle Bieter erhalten am 22.10.2025 eine entsprechende Einladung.Die Bieter sind aufgefordert, sich die KW 44 frei zu halten.Eine Nichtteilnahme an der Angebots-/Bieterpräsentation führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Für die in dieser 2. Phase dieses Vergabeverfahrens (Angebotsphase) erbrachten kreativen Leistungen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000,- EUR inkl. MwSt. vergütet.Die Zuschlagsbieter erhält keine Aufwandsentschädigung. Diese ist mit der Auftragsumsetzung abgegolten.
keine
Anlage 9- Referenzangaben (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bonitätsnachweis (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):