Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Ordnungs-, Kontroll- Promotion- und Garderobendienste für Veranstaltungen und Produktionen.
Der BR organisiert und veranstaltet eine Vielzahl von Fernseh- und Hörfunkproduktionen und Veranstaltungen mit Publikum. Diese finden u. a. in Räumlichkeiten des BR oder in fremd angemieteten Räumlichkeiten statt. Zu diesen Räumlichkeiten zählen ins-besondere Fernseh- und Hörfunkstudios, Versammlungsstätten, Tagungsräume, Foyers und Freiflächen. Für diese o. g. Fälle benötigt der BR einen Ordnungsdienst, einen Einlasskontrolldienst und ggf. einen Garderobendienst sowie Promotionsdienst.Die unterschiedlichen Veranstaltungen und Produktionen bedienen jede Altersschicht (Schüler bis Rentner) und unterschiedliche Genres (Klassik, Pop, Politik, Sport, Bildung u. v. m.).
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten.Sie beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026 Die Rahmenvereinbarung kann über die Grundlaufzeit hinaus optional drei Mal um jeweils weitere 12 Monate auf max. 48 Monate verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung tritt nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich anzeigt, dass die Rahmenvereinbarung nicht verlängert wird.
Der Auftraggeber hat die Option, die Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit hinaus drei Mal um jeweils weitere 12 Monate auf max. 48 Monate zu verlängern.
Sämtliche Räumlichkeiten oder Freiflächen in Bayern.
Die Bieter werden am 21.10.25 über die Vergabeplattform zur Präsentation des Angebots (Pitch) in KW 44 eingeladen. Die genauen Termine (Tag und Uhrzeit) werden den Bietern mit der Einladung bekannt gegeben. Die Bieter, die ein Angebot abgeben möchten, müssen sich diese Woche freihalten. Erscheint er Bieter nicht zur Präsentation/Pitch, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
August 2029
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
keine
Keine
Anlage 8 - Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gemäß Verfahrensunterlagen Ziffer 4.3.3 A2.1
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gemäß Verfahrensunterlagen Ziffer 4.3.4 A3.1
Erlaubnis gemäß §34a Abs. 1 GewO für das Ausüben des Bewachungs- gewerbes des Auftragnehmers (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gemäß Verfahrensunterlagen Ziffer 4.3.3 A2.2
Nachweis einer branchenüblichen Garderobenversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gemäß Verfahrensunterlagen Ziffer 4.3.4 A3.2
Nachweis einer Schlüsselversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gemäß Verfahrensunterlagen Ziffer 4.3.4 A3.3