Ziel des Vergabeverfahrens ist die Neuausschreibung des zentralen ServiceDesks in der ARD. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten im Wesentlichen die Bereitstellung eines zentralen 1st-Level-Telefonsupport (TS) sowie einen in den jeweiligen Rundfunkanstalten (RFA) vor Ort tätigen Field Service (FS). Der Leistungsumfang ist im Dokument 3. Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung im Detail beschrieben.Aufgrund der Komplexität des Projektes, auf Basis der zu erbringenden Dienstleistungen und vorhandenen Abhängigkeiten über die jeweiligen RFA, soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und viermaliger automatischer Verlängerungsoption um 12 weitere Monate auf maximal 96 Monate geschlossen werden.
Die ARD ("Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bun-des-republik Deutschland") ist ein Verbund öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland. Die Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten ist ein wesentliches Anliegen der ARD. So gibt es bereits seit mehreren Jahren zahlreiche Kooperationen bei Fern-seh- und Hörfunkprogrammen.Der "Auftrag zur Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter" verpflichtet die Landesrundfunkanstalten der ARD zur Umsetzung der darin definierten Maßnahmen.Das vorliegende Beschaffungsvorhaben ist ein zentraler Baustein dieser Zielsetzung und trägt maßgeblich zur Standardisierung und Harmonisierung der IT-Prozesse sowie der IT-Landschaften bei.Auf Basis des bereits ARD-eingeführten zentralen ServiceDesk (zSD), wird unter Fe-derführung des Bayerischen Rundfunks (Lead Buyer) die Neuausschreibung eines zentralen zSD geplant und durchgeführt. Die Auftraggeber der ausgeschriebenen Leis-tungen sind die jeweils am zSD beteiligten Rundfunkanstalten (Bezugsberechtigte) inkl. Der Gemeinschaftseinrichtungen der ARD (GSEA) (vgl. Verfahrensunterlagen) - im Folgenden "der Auftraggeber" benannt. Der Bayerische Rundfunk übernimmt hierbei die Rolle des sogenannten Lead Buyers.
Aufgrund der Komplexität des Projektes, auf Basis der zu erbringenden Dienstleistungen und vorhandenen Abhängigkeiten über die jeweiligen RFA, soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und viermaliger automatischer Verlängerungsoption um 12 weitere Monate auf maximal 96 Monate geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch, sofern der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem Ende der Verlängerungsoption schriftlich kündigt.
Die in Anlage 14.1 Preisblatt (in Tabellenblättern TR, EX, TS, FS und PZ) gekennzeichneten Optionalen Vertragspositionen gehen in die Gesamtbewertung des Angebots ein. Es besteht jedoch für die Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme dieser Leistungen.
Die gewählte Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren und vier Verlängerungsoptionen mit jeweils weiteren 12 Monaten ermöglicht einen flexiblen und steuerbaren Rahmen, um technologische Weiterentwicklungen einzubinden und die Risiken der nicht zeitgerechten Umsetzung/Einhaltung etc., die bei der Einhaltung der Regellaufzeit bestehen würden, zu minimieren.Die Verlängerung der Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren auf eine maximale Laufzeit von acht Jahren ist aufgrund der hohen Komplexität des Projekts und der fortlaufenden Einführung innovativer Leistungsbestandteile belastbar begründet.
Das Höchstvergabevolumen beträgt 70.000.000 Euro inkl. Mwst. für die Laufzeit von 96 Monaten.
Juli 2034
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Keine
Anlage 07 - Referenztemplate (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber muss drei Referenzprojekte, welche mit den hier ausgeschriebenen Leistungsinhalten vergleichbar sind und die in den letzten fünf Jahren begonnen und/oder abgeschlossen wurden, mit den Teilnahmeantrag einreichen. Die Referenzen müssen Mindestanforderungen erfüllen.
Anlage 08 sowie die darin geforderten Nachweise, Eigenerklärungen und Konzepte. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Alle A-Kriterien der Anlage 08 (Kriterien Nr. T1 bis T9, T11, T13, T14, T19, T22, T23, T29)
Alle B-Kriterien der Anlage 08 (Kriterien Nr. T12, T15, T16, T17, T20, T21, T24, T25, T26, T27, T28, T30)